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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Bayern und Hessen kündigen Ländersolidarität auf

Bremer Senat sieht Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gelassen entgegen und benennt Reformbedarf bei Bund-Länder-Finanzbeziehungen

05.02.2013

"Verträge müssen verlässlich sein. Der aktuelle Länderfinanzausgleich wurde mit den Stimmen von Bayern und Hessen verabschiedet und gilt bis Ende 2019. Er ist Ausdruck der Solidarität untereinander und soll für vergleichbare Lebensverhältnisse in ganz Deutschland sorgen. Eine Solidarität, von der im übrigen Bayern jahrzehntelang profitierte und von der sich die beiden Länder aus durchsichtigen Wahlkampfmotiven jetzt entfernen", erklärten Bürgermeister Jens Böhrnsen und Bürgermeisterin Karoline Linnert mit Blick auf die heute von Bayern und Hessen beschlossene Klage zum Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sehen der Klage gelassen entgegen: "Wir haben gute Argumente, die wir mit Nachdruck in Karlsruhe vertreten werden."

Bürgermeisterin Linnert kritisierte, dass durch die Klage notwendige Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen belastet werden: "Nach dem jahrelangen Entsolidarisierungsgetöse gab es jetzt kein Zurück mehr für die Länderchefs von Bayern und Hessen. Mit der Klage soll von eigenen Problemen abgelenkt werden. Das Warten auf ein Urteil erschwert die notwendigen politischen Verhandlungen."

Bürgermeister Böhrnsen betonte, dass der Länderfinanzausgleich die Unterschiede bei den Steuereinnahmen verringert, aber nicht nivelliere: "Das finanzstärkste Land vor Finanzausgleich bleibt es auch danach. Der Länderfinanzausgleich mit seinem zugrundeliegenden Solidarprinzip ist essentieller Bestandteil unseres föderalen Systems. Im Übrigen", so der Bürgermeister weiter, "sind auf verschiedenen Ministerpräsidentenkonferenzen längst die Weichen für die Vorbereitung eines neuen Länderfinanzausgleiches für die Zeit ab 2020 gestellt. Notwendige Informationen dafür werden schon zusammengetragen."

Mit Blick auf die von der bayerischen Landesregierung immer wieder kritisierten Ausgabebeispiele anderer Länder erklärt Karoline Linnert: "Auch die Bayern wissen genau, dass der Länderfinanzausgleich unterschiedliche Steuereinnahmen angleichen soll. Damit sind keine Pflichten verbunden, die Ausgaben nach den Vorstellungen Bayerns und Hessens zu gestalten. Ob und wie viel Länder für Hochschulen oder Flughäfen ausgeben hat genauso wenig Einfluss auf den Finanzausgleich wie zum Beispiel Milliardenausgaben zur Rettung der bayrischen Landesbank."

Beide Bürgermeister sind davon überzeugt, dass nur auf dem Verhandlungswege die Weichen für gerechte Bund-Länder-Finanzbeziehungen gestellt werden können. "Der Länderfinanzausgleich betrifft nur einen relativ kleinen Teil der gesamten Finanzbeziehungen innerhalb der Bundesrepublik. Ein umfassendes Bild der Umverteilung muss alle vertikalen und horizontalen Umverteilungen berücksichtigen. Das gelingt nur in gemeinsamen Bund-Länder-Verhandlungen – und nicht vor dem Bundesverfassungsgericht."

Bei der Diskussion um den Länderfinanzausgleich wird ein wichtiger Aspekt von den Klageländern ausgeblendet: "Wir sind ein starker Wirtschaftsstandort. Durch die bestehenden Regeln bei der Lohnsteuerzerlegung und der Umsatzsteuerverteilung wird Bremen besonders benachteiligt. Obwohl Bremen das zweithöchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf im Ländervergleich hat, bewirkt die ungerechte Steueraufteilung die starke Abhängigkeit vom Länderfinanzausgleich," erläutert Bürgermeister Jens Böhrnsen.

Die Bürgermeister kündigten an, Bremen werde sich weiter an konstruktiven Verhandlungen über die Finanzbeziehungen beteiligen. "Wir brauchen zukunftsfähige Lösungen, damit alle Bundesländer ihre staatlichen Aufgaben ohne Neuverschuldung stemmen können. Dazu müssen wir möglichst rasch über eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beginnen."

Das Zehn-Punkte Papier zum Länderfinanzausgleich findet sich hier... (pdf, 76 KB)