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Senatskanzlei

Böhrnsen: Bremer Senat setzt sich konsequent für die gleichen Rechte von Schwulen und Lesben ein

27.02.2013

Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (so genannte "Homo-Ehe") im Jahr 2001 war ein großer gesellschaftspolitischer Erfolg der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Mit dem Gesetz ist in weiten Teilen der Gesellschaft ein deutlicher Abbau von Diskriminierungen von Schwulen und Lesben eingetreten und ein Wandel des Eheverständnisses einhergegangen. Die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz beabsichtigte rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren ist auch in weiten Teilen des Rechts nachvollzogen worden. Dennoch ist es mehrfach erst das Bundesverfassungsgericht gewesen, das eine noch weiterhin bestehende Ungleichbehandlung beanstandet hat. Die jüngste Entscheidung des Gerichts vom 19. Februar 2013 hat noch einmal deutlich gemacht, dass dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Beseitigung immer noch bestehender Ungleichbehandlungen besteht.

So steht dann auch am kommenden Freitag (1. März 2013) im Bundesrat ein Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung. Ziel ist die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Der Antrag hat auf Grund der geänderten Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer gute Chancen auch beschlossen zu werden. Für Ende März plant der Hamburger Senat im Bundesrat außerdem einen Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts beinhaltet. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Bremen wird diesen Antrag unterstützen, denn wir setzen uns konsequent für die gleichen Rechte von Schwulen und Lesben ein." Weiter sagte der Bürgermeister: "In unserer Gesellschaft haben sich das Familienbild und der Familienbegriff gewandelt und modernisiert. Wir freuen uns, wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, ob in hetero- oder homosexuellen Partnerschaften." In vielen europäischen Rechtsordnungen, wie z.B. in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden und Portugal, ist die Ehe mittlerweile geöffnet worden und auch in Großbritannien und Frankreich steht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bevor.