Am 14.03.2013 fand in Bremen die 10. Landestagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. statt
Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern. Zu diesem Zweck sollen durch einen laufenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch die Arbeitsgerichte, Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden werden. Der Verband umfasst rund 3400 Mitglieder, insbesondere Berufsrichter und ehrenamtliche Richter, die Arbeitsgerichte aller Instanzen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten Behörden.
Die aus dem gesamten Bundesgebiet angereisten Teilnehmer, darunter die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt wurden vom gastgebenden Landesverband durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Bremen Mario Nitsche herzlich begrüßt. Justizstaatsrat Professor Matthias Stauch überbrachte die Grüße des Senats der Freien Hansestadt Bremen. In seiner Ansprache wies er auf die drängenden, durch den demographischen Wandel bedingten, arbeits- und sozialrechtlichen Zukunftsprobleme hin, die dringend einer Lösung bedürfen.
Professorin Dr. Katja Nebe (Universität Bremen) referierte zum Thema "Schutz (schwer-) behinderter Menschen im Arbeitsleben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Sozialgesetzbuch IX". Sie erläuterte die durch das SGB IX dem Arbeitgeber auferlegten Verfahrensschritte, sich aus Verfahrensfehlern ergebende Konsequenzen, sowie ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und in diesem Zusammenhang Fragen der Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen.
Holger Anthonissen, Rechtsschutzsekretär bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), stellte ausgewählte arbeits- und tarifvertragliche Probleme des demographischen Wandels vor. Er ging insbesondere auf das betriebliche Eingliederungsmanagement ein und hielt es für notwendig, den Arbeitnehmern einen durchsetzbaren Individualanspruch auf Durchführung dieses Verfahrens zuzubilligen. Das gesetzgeberische Modell zur Lebensarbeitszeit hielt er für deutlich verbesserungsbedürftig und forderte den Gesetzgeber auf, die Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer deutlich zu verbessern.
Alexander Dyx, Rechtsanwalt bei den Unternehmensverbänden im Lande Bremen, befasste sich mit den Möglichkeiten, einstweiligen Rechtsschutz zur Vermeidung fehlerhafte Betriebsratswahlen zu erlangen. Dabei setzt er sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinander, die die Hürden für den Abbruch einer Betriebsratswahl durch gerichtliche Entscheidung außerordentlich hoch angesetzt hat.
Die Vorträge stießen bei den Teilnehmern auf großes Interesse und wurden kontrovers und lebhaft diskutiert.Zum Ende der Tagung lud der Senator für Justiz und Verfassung die Teilnehmer zu einem Empfang in den Kaminsaal des Bremer Rathauses ein.