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Senatskanzlei

Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes soll aufgehoben werden

Bremen bringt gemeinsam mit anderen Bundesländern Gesetzesentwurf in Bundesrat ein

20.03.2013

Bremen wird morgen (21.3.2013) zusammen mit anderen Bundesländern wie Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg im Bundesrat den „Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes“ (Betreuungsgeldaufhebungsgesetz) einbringen. Mit dem Aufhebungsgesetz soll erreicht werden, dass das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld für Familien mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr nicht eingeführt wird. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Eltern ein Betreuungsgeldes zu zahlen, ist familienpolitisch unsinnig. Was wir brauchen, ist ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren“.

Böhrnsen verweist dabei auf die grundlegende Bedeutung frühkindlicher Bildung für einen lebenslangen Lernerfolg. „Es ist daher von größter Bedeutung, dass wir unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Umfeld allen Kindern gleiche Bildungschancen für das künftige Leben ermöglichen“. Wer ein Betreuungsgeld einführe, der verfehle bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitische Ziele. Gerade für eher bildungsferne oder einkommensschwache Eltern würde das Betreuungsgeld einen starken Anreiz bieten, auf einen Kinderbetreuungsplatz zu verzichten und stattdessen die Geldleistung in Anspruch zu nehmen. Böhrnsen: „Es ist absurd, Bürgerinnen und Bürger dafür zu bezahlen, staatliche Angebote nicht anzunehmen. Deshalb ist es richtig, dieses Gesetz aufzuheben.“