Der Senator für Justiz und Verfassung hat den Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft heute (10. April 2013) in nichtöffentlicher Sitzung über die Hintergründe und Ergebnisse der Durchsuchungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in der vergangenen Woche informiert. Mitgeteilt werden konnte dem Rechtsausschuss unter anderem, welche Gegenstände bei der Durchsuchung aufgefunden worden sind. Dabei handelte es sich um 20 Mobiltelefone und Zubehör wie Simkarten, Ladegeräte, Kabel und Headsets, verschiedene verbotene Gegenstände, wie z.B. Rauchgeräte, zahlreiche Tätowierutensilien inklusive Farbe, selbstgebrannte CDs, Spritzen, Messer oder Bargeld. Ferner wurden verschiedene Drogen sichergestellt. Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln wird in acht Fällen Strafanzeige erstattet. Die Justizbehörde kündigte an, dass sie auch zukünftig verstärkte Kontrollen durchführen wolle, um den Besitz und den Handel von Drogen und Mobiltelefonen einzudämmen.
Die senatorische Behörde bestätigte heute auch Gerüchte, dass es sich bei den gestohlenen Gegenständen um mehrere Schlüssel einer Anstaltsbediensteten handle. Seitens der JVA sind nach Bekanntwerden des Diebstahls umgehend die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden, um die Sicherheit in der Anstalt weiterhin zu gewährleisten. Zum Teil wurden Schlösser so verändert, dass sie mit den alten Schlüsseln nicht mehr zu schließen sind, zum Teil wurden zusätzliche Schlösser an den Türen angebracht. Durch die ergriffenen Maßnahmen ist sichergestellt, dass die Hafthäuser mit den gestohlenen Schlüsseln weder betreten noch verlassen werden können. Auch ein Verlassen des Anstaltsgeländes mithilfe der Schlüssel ist nicht möglich. Zu keinem Zeitpunkt bestand die Möglichkeit, dass sich ein Insasse, wäre er im Besitz einer der Schlüssel gewesen, damit aus seinem Haftraum hätte befreien können. Die Haftraumtüren können von innen nicht aufgeschlossen werden. Die Schlüssel konnten bei den Durchsuchungsmaßnahmen nicht aufgefunden werden. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in dieser Sache dauern an.
Die Unterrichtung erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, weil zu den Vorgängen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen und die Maßnahmen, die infolge des Schlüsseldiebstahls getroffen wurden, sicherheitsrelevant sind. Dennoch sollten die Abgeordneten umfassend unterrichtet und Fragen detailliert beantwortet werden können.