Senator Dr. Schulte-Sasse fordert Bund auf, Länder bei der Krankenhausfinanzierung nicht allein zu lassen
03.05.2013Bremen hat heute (3. Mai 2013) zusammen mit den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen Antrag zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser in den Bundesrat eingebracht. Diesem Antrag hat der Bundesrat mit Mehrheit zugestimmt.
Der Bundesrat kritisiert, dass die Krankenhäuser mit den von ihnen nicht zu beeinflussenden Kostensteigerungen von der schwarz-gelben Bundesregierung allein gelassen werden. "Tariferhöhungen für das Personal, Energiekostensteigerungen oder bundesgesetzlich geforderte Mehrausgaben im Bereich der Hygiene muss ein Krankenhaus finanzieren können, ohne hierfür Personal abzubauen", so Senator Dr. Hermann Schulte-Sasse in seiner Rede im Plenum der Länderkammer. "Wir brauchen dringend eine umfassende Krankenhausfinanzierungsreform, die sowohl die flächendeckende Versorgung und die Trägervielfalt absichert als auch die Qualität und Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellt. Der finanzielle Druck auf die Krankenhäuser darf keine Rolle dabei spielen, welche Therapie ein kranker Mensch bekommt oder welche Fälle überhaupt behandelt werden", so der Gesundheitssenator weiter.
Im Jahr 2011 hat laut Krankenhausbarometer beinahe jedes dritte Krankenhaus in Deutschland ein negatives Jahresergebnis verzeichnet. Viele von ihnen sind chronisch unterfinanziert. Der aktuelle Vorschlag des Bundesgesundheitsministers löst keines dieser strukturellen Probleme. Ohne eine grundsätzliche Reform der Krankenhausfinanzierung wird es einen Kahlschlag bei den Krankenhäusern geben, da zu viele aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen.
Foto: Bundesrat / Frank Bräuer