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Senatskanzlei

Mehrstaatigkeit zulassen und Integration voranbringen

Bremen setzt sich im Bundesrat für die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht ein

07.06.2013

Bremen setzt sich im Bundesrat für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Dazu soll der bisher geltende Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgehoben werden. Dieser Grundsatz sieht vor, dass Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat sich Bremen heute (7. Juni 2013) im Bundesrat für ein Gesetz über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht ausgesprochen. Bürgermeister Jens Böhrnsen erklärte vor der Länderkammer: „Bremen und Bremerhaven sind Städte mit einem hohen Bevölkerungsanteil an Zuwanderern, an Menschen, die selbst, oder deren Eltern oder Großeltern bei uns eine neue Heimat gefunden haben. Sie zu integrieren, sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen ist uns ein überaus wichtiges Anliegen. Aus meiner praktischen Erfahrung kann ich Ihnen versichern: Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist integrationshemmend. Er stellt für viele hier bereits seit langem lebende Ausländerinnen und Ausländer ein Hindernis dar, sich für eine abschließende Integration zu entscheiden und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Wir treten daher dafür ein, dieses Integrationshemmnis zu beseitigen.“