Die Deputation für Gesundheit hat in ihrer heutigen (17. September 2013) Sitzung den Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beraten und zur Kenntnis genommen. Die Gewerbeaufsicht suchte im vergangenen Jahr insgesamt 1295 Betriebe im Rahmen der Überprüfung des Arbeits- und Immissionsschutzes auf. Das Fazit fällt dabei unter dem Strich positiv aus. "Die präventiv wirkenden Besichtigungen der Unternehmen konnten trotz Personalrückgangs auf Vorjahresniveau gehalten werden. Die Gewerbeaufsicht wird dabei von den Unternehmen als wichtiger Ansprechpartner wahrgenommen.", so Gesundheitssenator Dr. Hermann Schulte-Sasse.
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Tätigkeiten des Amtes verteilen sich auf mehrere Arbeitsschutzbereiche. Bei der Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes verfolgte das Amt auch in diesem Jahr einen risikoorientierten Ansatz bei der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, vordringlich die Betriebe zu überwachen, die in der Umsetzung des Arbeitsschutzes eher Defizite aufweisen, um dort die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern. Insgesamt wurden 185 Betriebe einer Systemkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Anteil der Betriebe mit einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation wie im Vorjahr bei ca. 32 % lag. Der Anteil der Betriebe, die über keine geeignete Arbeitsschutzorganisation verfügten, sank auf das Niveau von 2010 und betrug 35 %.
"Die dabei erfolgte kooperative Beratung der Unternehmen ist wichtiger Bestandteil bei der Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe des Amtes. Jedoch werden wir vermehrt dazu übergehen, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften mit Verwarnungen und Bußgeldern zu sanktionieren. Prävention und Sanktion muss in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.", führte der Leiter der Gewerbeaufsicht, Jörg Henschen aus.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – schlechte Noten für Hotelbetriebe und Kurierdienste
Im Rahmen einer Europäischen Schwerpunktaktion wurden zudem die psychischen Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hotel- und Gaststättenbranche sowie bei den Kurierdiensten begutachtet. Im Fokus steht hierbei die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln und Abhilfe zu schaffen. Nur in lediglich 25 % der Hotelbetriebe und 10 % der Kurierdienste fand eine Beurteilung der psychischen Belastungen statt und wurde in der Arbeitsschutzorganisation berücksichtigt. Im Bereich der Hotellerie und Gaststätten führten insbesondere der durch personelle Engpässe hervorgerufene Zeitdruck und die ungünstigen Arbeitszeiten zu einer erhöhten Belastungssituation der Beschäftigten. Im Bereich der Kurierdienste wurden als Probleme insbesondere die Verlagerung von betrieblichen Aufgaben in selbstständige Ein - Mann - Unternehmen und ungünstige Arbeitszeiten ermittelt. Beides erhöht auch die psychischen Belastungen der Beschäftigten.
Technischer Verbraucherschutz – gefährliche Laserpointer, Tierspielzeug und andere Gefahren
Des Weiteren überprüfte die Gewerbeaufsicht verschiedene technische Produkte im Hinblick auf den angemessenen Schutz der Verbraucher. Hier stellten die Prüfer eine weiterhin hohe Mängelquote fest. In 2012 wurden insgesamt 186 Produkte überprüft. Dabei lagen die Schwerpunkte auf Spielzeug, elektrischen Geräten, Maschinen, Persönlicher Schutzausrüstung, Ethanol - Zimmeröfen und Laserpointern. Über 55 % der geprüften Produkte waren mangelbehaftet. So wurden bei Laserpointern immer wieder Gerätetypen vorgefunden, die eine zu hohe Leistung mit einer ernsten Gefährdung für die Augen abstrahlen. Von den 14 im Jahre 2012 überprüften Laserpointern waren 10 mangelhaft. Bei einigen Typen untersagte die Gewerbeaufsicht die Einfuhr über die bremischen Häfen. Die Produkte wurden letztendlich vernichtet.
Ein anderes Problem stellt die mögliche Verwechslung von Tierspielzeug mit Kinderspielzeug dar. Auf Anordnung der Gewerbeaufsicht musste Tierspielzeug mit der eindeutigen Aufschrift "Kein Kinderspielzeug" versehen werden, da eine Verwechslungsgefahr mit Kinderspielzeug bestand. Für Kinderspielzeug gelten die strengeren europäischen Sicherheitsrichtlinien. So musste z.B. bei einem Bremer Tierspielzeug-Großhändler Plüschspielzeug mit Quietschfunktion umgehend an die Spielzeugverordnung angepasst und mit Warnhinweisen versehen werden.