Gute Nachrichten für viele Beamtinnen und Beamte, die Teilzeit gearbeitet haben und vor dem 1. Juli 2008 in Pension gegangen sind. Sie können mit einer Nachzahlung und künftig höheren Pensionen rechnen. Insgesamt geht das Finanzressort von Nachzahlungen in Höhe von 25,5 Millionen Euro aus. "Damit wird ein Verfahren, das Teilzeitbeschäftigte benachteiligte, korrigiert", betont Finanzsenatorin Karoline Linnert.
Auslöser sind Urteile von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, wonach ein Versorgungsabschlag aufgrund von Teilzeit eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung ist (hauptsächlich Frauen sind betroffen).
Die Betroffenen müssen nicht aktiv werden und Anträge stellen, alle Fälle werden bearbeitet. Die in Frage kommenden 4.000 Akten werden alle überprüft. In jedem Fall wird berechnet, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Rückzahlung fällig wird. Das ist mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden, da im Laufe der Berufszeit einer oder eines Beschäftigten häufig der Umfang der Teilzeit wechselte. Für diese umfangreiche Aufgabe werden vier Beschäftigte voraussichtlich rund 18 Monate brauchen.
Finanziert werden sollen die Nachzahlungen und künftigen zusätzlichen Pensionskosten von jährlich 2,3 bis 3 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Bremen.