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Der Senator für Finanzen

Zweitwohnungsteuer wird fällig

23.01.2014

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert alle steuerpflichtigen Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2013 zum 1. März 2014. Eine Steuererklärung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahreserklärung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer unter Angabe der Steuernummer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf das Konto der Finanzkasse Bremen-Mitte (Bremer Landesbank, IBAN DE46290500001070110002, BIC BRLADE22) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2014 abzugeben.

Weitere Informationen und Formulare stehen im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/zweitwohnungsteuer