Elektroheizungen bereits seit 1991 verboten – Überwachungsregeln sind ebenfalls heute schon Gesetz
19.03.2014Das Verbot des Neuanschlusses von Elektroheizung ist nicht etwa neu geplant, sondern es besteht in Bremen bereits seit dem Jahr 1991. Das stellt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zur aktuellen Berichterstattung über das geplante Klimaschutzgesetz klar. Das Verbot wurde aus dem heute geltenden Bremischen Energiegesetz in den Entwurf zum neuen Klimaschutz- und Energiegesetz übernommen. In dem Entwurf werden lediglich Ausnahmen zum Beispiel für Passivhäuser konkretisiert und der Vollzug vereinfacht.
Auch die kritisierten Regelungen zur behördlichen Überwachung gelten bereits heute. Sie sind wortgleich in dem derzeit geltenden Bremischen Energie Gesetz übernommen worden. Eine entsprechende Regelung steht auch in der gültigen Landesbauordnung (§ 58) und im Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes. Das Bundesland Bremen ist verpflichtet, Bundesgesetze zu vollziehen und deren Einhaltung zu überwachen.