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Senatskanzlei

Ausschreibung zum 14. Bremer Solidaritätspreis - Vorschläge können ab jetzt eingereicht werden

14.05.2014

Der Bremer Solidaritätspreis wird alle zwei Jahre vom Senat der Freien Hansestadt Bremen verliehen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert und soll Personen und Initiativen ermutigen und würdigen, die sich für Menschenrechte und Demokratie sowie gegen die Folgen von Kolonialismus und Rassismus einsetzen. Im Jahr 2015 soll mit dem Solidaritätspreis zivilgesellschaftliches Engagement besonders auf folgendem Gebiet gewürdigt werden.

Weltweit zeichnen Staaten sich durch vielfältige Gesellschaften aus, in denen Menschen unterschiedlicher Ethnien, verschiedener religiöser Überzeugungen und unterschiedlicher sexueller Orientierung miteinander und nebeneinander leben. Ein friedliches Miteinander, Akzeptanz der unterschiedlichen Werte, Bedürfnisse und Interessen ist eine Grundvoraus-setzung, um allen Menschen gleiche Entwicklungsmöglichkeiten und Partizipationschancen zu garantieren. In der Realität gelingt ein friedliches Miteinander oftmals jedoch nicht, vor allem, wenn Minderheiten Autonomie und Eigenständigkeit fordern und für ihre Rechte eintreten.

Immer wieder führen interreligiöse und ethnische Differenzen zu Konflikten. Politische, wirtschaftliche und kulturelle Unterdrückung von Minderheiten, wie der Entzug des Wahlrechts, Berufsverbote, das Verbot der Muttersprache oder der Ausübung der Religion sind nur einige Konsequenzen. In vielen Fällen kommt es zu noch gravierenderen Menschenrechtsverletzungen wie gewalttägigen Auseinandersetzungen bis hin zu Bürgerkriegen und Genozid.

Eine sexuelle Orientierung, die von der Mehrheitsgesellschaft oder dem Staat nicht geteilt und geduldet wird, ist in vielen Ländern ebenfalls zunehmend ein Grund für Ausgrenzung, massive Unterdrückung, Verfolgung, Gewalt bis hin zu Tötung.

Mit dem 14. Bremer Solidaritätspreis sollen daher Initiativen oder Personen ausgezeichnet werden:

  • die sich in besonderem Maße für die Rechte von Minderheiten einsetzen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft, religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung verfolgt, vertrieben und unterdrückt werden
  • denen es gelingt Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft zu diesen Themen miteinander in den Dialog zu bringen, Probleme friedlich zu lösen, Akzeptanz zu schaffen, zu versöhnen und so ein friedliches Miteinander zu ermöglichen.
  • die sich besonders für die Menschen einsetzen, die auf Grund gewalttätiger Auseinandersetzungen, Unterdrückung und Bedrohung ihr Land verlassen mussten und als Flüchtlinge der Unterstützung bedürfen.

Engagierte geraten dabei oft selbst ins Visier der Konfliktparteien und setzen sich einer Gefährdung aus. Daher ist die Auszeichnung auch mit der Hoffnung verbunden, dass die so geschaffene Öffentlichkeit einen Beitrag zum Schutz der Preisträgerinnen und Preisträger leisten kann.

Begründete Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 31. Juli 2014 an folgende Anschrift gesendet werden:

Geschäftsführung des Kuratoriums zum Bremer Solidaritätspreis
c/o Die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa
Silke Goethe
Ansgaritorstraße 22
28195 Bremen
E-Mail: silke.goethe@lafez.bremen.de

Weitere Informationen zum Bremer Solidaritätspreis finden Sie unter: www.ez.bremen.de