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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senatorin Quante-Brandt übergibt Wissenschaftsplan an Hochschulen

14.05.2014

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, hat heute (Mittwoch, 14.05.2014) der Rektorin und den Rektoren der Hochschulen im Land Bremen den Entwurf des Wissenschaftsplans 2020 übergeben. Dabei betonte sie: „Die Planung soll das Wissenschaftssystem im Land Bremen in die Lage versetzen, sich auf die zukünftigen Aufgaben und Anforderungen einzustellen. Im Zentrum meiner Wissenschaftspolitik stehen die Verbesserung der Lehre sowie die Weiterentwicklung der Forschung.“

Senatorin Quante-Brandt hob die Bedeutung des Plans für die Zukunft des Wissenschaftsstandortes hervor: „Der Wissenschaftsplan 2020 sichert stabile Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wissenschaft im Land Bremen. Dass in der schwierigen Bremer Haushaltssituation eine Stabilisierung der finanziellen Ausstattung unserer Wissenschaft und für den Doppelhaushalt 2014/2015 sogar eine nominale Steigerung von 301 auf 318 Mio. Euro erreicht werden konnte, zeigt die große Bedeutung der Wissenschaft.“

Die Senatorin wies darauf hin, dass Bremen mittelfristig auf eine direkte Mitfinanzierung des Bundes für die Hochschulen setze. Wenn das Kooperationsverbot in der Verfassung falle, könne es besser gelingen, die Einrichtungen der Wissenschaft im Land Bremen zu fördern. Gleichwohl wird Bremen sich wie bisher aktiv und solidarisch an den Hochschulpakten von Bund und Ländern zur Bewältigung der gestiegenen Studierendenzahlen beteiligen.

Die Wissenschaftspolitik des Landes Bremen will auch künftig ein vielfältiges und anspruchsvolles Studienangebot vorhalten und die Forschung auf hohem Niveau erhalten.
Dafür ist der vorgelegte Wissenschaftsplan 2020 eine gute Basis. Grundlage des Wissenschaftsplans sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der die Qualität von Lehre und Forschung der Hochschulen im Land Bremen explizit würdigt, darüber hinaus aber Verbesserungsvorschläge zur Steigerung der Leistungsfähigkeit gemacht hat.

Im Vordergrund der Wissenschaftspolitik des Landes steht die Konzentration auf die fünf Wissenschaftsschwerpunkte des Landes: Meereswissenschaften, Materialwissenschaften, Informations- und Kommunikationswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie Gesundheitswissenschaften. Die Schwerpunkte, die sowohl in der Lehre als auch in der Forschung abgebildet werden, sollen an den Hochschulen systematisch weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der ebenfalls relevanten Studienbereiche wie die Soziale Arbeit, die Lehramtsausbildung sowie die Ausbildung im künstlerischen Bereich für das Land Bremen von großer Bedeutung.

Im Bereich der Lehre macht das Land Vorschläge zur Verbesserung und Studierbarkeit. Unter anderem sollen sich die Hochschulen darauf einstellen, dass Studierende mit zunehmend unterschiedlichen Voraussetzungen an die Hochschulen kommen. Um das Potenzial besser ausschöpfen zu können, müssen die Hochschulen Konzepte entwickeln, damit der Bedarf an gut ausgebildeten Nachwuchskräften gedeckt werden kann und zugleich die Absolventenquote gesteigert wird.

Mit dem forschenden Lernen wird die Verbindung zur Forschung hergestellt. Im Bereich Forschung wird die interdisziplinäre Strategie der exzellenten Forschung (u.a. im Exzellenzcluster Meereswissenschaften) fortgesetzt. Darüber hinaus steht die Weiterentwicklung des Zukunftskonzeptes der Universität, etwa in der Stärkung der Geisteswissenschaften, der Personalentwicklung, der Nachwuchsförderung und der Gleichstellung im Vordergrund.

Die Bremer Hochschulen stehen vor der Aufgabe, ihre vorhandenen Studienangebote im Hinblick auf Leistungsfähigkeit, Profilbildung und Orientierung am Arbeitsmarkt auf den Prüfstand zu stellen. Dabei sollen an einigen Stellen Korrekturen und Einsparungen vorgenommen werden, um wichtige Bereiche zu stärken und neue Angebote realisieren zu können. Dazu gehören eine Fächerkonsolidierung und eine Ausrichtung an den spezifischen Stärken jeder Hochschule. Die so gewonnenen Ressourcen sollen im Hochschulsystem verbleiben. Ähnliches gilt für eine verbesserte Abstimmung und mehr Kooperation der Hochschulen in benachbarten Studiengängen, um Doppelangebote zu beseitigen:

  • Gesundheitswissenschaften: Das Land erwartet von der Universität und der Hochschule Bremen, die Studienprogramme im Bereich Gesundheit und Pflege zu überprüfen und ein gemeinsames gesundheitswissenschaftliches Profil zu entwickeln. Dies soll auch unter Einbeziehung des Studienprogramms Medizintechnik der Hochschule Bremerhaven erfolgen.
  • An die Hochschule Bremen ergeht ein Prüfauftrag für die Studienangebote Journalistik, Volkswirtschaft, Politikmanagement, Freizeitwissenschaften, Tourismusmanagement.
  • An die Universität ergeht ein Prüfauftrag für den Studiengang Psychologie.
  • Im Bereich der schifffahrtsbezogenen Studiengänge soll eine enge Kooperation des Studiengangs Schiffsbetriebstechnik mit den an der Hochschule Bremen angesiedelten schifffahrtsbezogenen Studiengängen (Nautik, Shipping and Chartering, Schiffbau und Meerestechnik) vorgenommen werden.
  • Doppelangebote in Informatik und Betriebswirtschaft sollen ebenfalls vermieden werden, indem die Hochschulen Bremen und Bremerhaven ihr Profil jeweils unterschiedlich ausgestalten.
  • Kooperation zwischen Universität und Hochschulen im Bereich der Promotionen werden gefördert.
  • Weiterbildung: Die Bremer Hochschulen sind entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates aufgefordert, ein gemeinsames landesweites Weiterbildungsprogramm zu entwickeln, das Angebote für verschiedene Zielgruppen entwickelt. Die demografische Entwicklung, der technologische Fortschritt und der internationale Wettbewerb führen zu einem wachsenden Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften und die Weiter- und Umqualifizierung von Absolventinnen und Absolventen.

Auch das Thema Durchlässigkeit wird in der Hochschulpolitik der kommenden Jahre eine wichtige Rolle spielen: Das Land will mehr Menschen ohne Abitur ein Hochschulstudium ermöglichen. Dazu soll die Grenze zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung durchlässiger gestaltet werden. Das bedeutet die Öffnung der Hochschulen für AbsolventInnen von Aufstiegsfortbildungen, für Berufstätige, für beruflich Qualifizierte und für Berufsrückkehrer/innen.

Senatorin Quante-Brandt verwies in diesem Zusammenhang auf die hohe gesellschaftspolitische Bedeutung der Hochschulen. „Unsere Hochschulen bieten Zugang zu Bildung und ermöglichen Chancen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die persönliche Entwicklung von Menschen. Sie sind auch Orte der Innovation und des gesellschaftlichen Fortschritts. Darüber hinaus sichern sie qualitativ hochwertige Arbeitsplätze.“

Die Hochschulen können bis zum 23. Juni 2014 ihre Stellungnahmen abgeben. Nach einer Befassung durch den Wissenschaftsausschuss soll der Hochschulplan 2020 im Sommer vom Senat beschlossen werden.