Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (16. September 2014) beschlossen, für die dringend erforderliche Sanierung des Rathausdaches einen Förderantrag beim Bundesbauministerium zu stellen. Das Ministerium hat ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit einem Programmvolumen von 50 Millionen Euro aufgelegt. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Förderprogramms ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumplanung (BBSR) beauftragt worden.
Das – mittlerweile leuchtend grüne – Kupferdach des Alten Rathauses (Baujahr 1405) wurde zuletzt vor etwa 80 Jahren vollständig mit einer Neueindeckung versehen. Heute ist die Dachfläche flächendeckend durch diverse Reparaturmaßnahmen gestört. Nach Regenfällen dringt immer wieder Feuchtigkeit ein. Schadhafte Stellen können nur schwer geortet werden, mit der Folge, dass die Schäden nicht zuverlässig behoben werden können. Es besteht die Gefahr, dass durch unkontrolliert eindringendes Wasser letztendlich der wertvolle Dachstuhl und die darunter liegende Obere Rathaushalle Schaden nehmen. Die bestehende Dachhaut kann den zuverlässigen Schutz des im Jahr 2004 in die Liste des Weltkulturerbes eingetragenen Rathauses nicht mehr gewährleisten. Zum Schutz des Denkmals ist aus konservatorischer Sicht eine neue Kupfereindeckung die geeignetste Maßnahme. In diesem Zusammenhang sollen dann auch die festgestellten Fäulnisschäden im Holzgebälk behoben und das Tragwerk im Dachstuhl ertüchtigt werden. Auch konservatorische Maßnahmen an der Holzbalkendecke der Oberen Rathaushalle sind nötig: Nach mehreren Restaurierungen und Überarbeitungen (zuletzt 1962 – 64) sind heute Objektänderungen an der Holzbalkendecke erkennbar, die sowohl als Schäden und Veränderungen an der Holzsubstanz als auch an der Oberfläche und der gemalten Fassung sichtbar sind. Zugunsten der Bestandserhaltung ist eine Konservierung und Restaurierung durch Oberflächenreinigung, Verleimung von Leisten und Holzspanen sowie Festigung der vorhandenen Fassung dringend erforderlich. Die Kosten für alle Maßnahmen betragen circa 1,2 Millionen Euro.
Mit dem Investitionsprogramm des Bundes sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotenzial gefördert werden. Im Jahr 2014 stellen Denkmalensembles von nationalem Rang wie z.B. UNESCO-Welterbestätten und bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert einschließlich Maßnahmen in deren Umfeld sowie energetische Erneuerung und 'Grün in der Stadt' die Förderschwerpunkte dar.
Dieser Förderantrag des Senats braucht die Zustimmung des Stadtparlaments und geht nun zur Beratung an die Bremische Bürgerschaft. Über die Anträge wird im Herbst 2014 entschieden.
Weitere Informationen zum Weltkulterbe Bremer Rathaus:
www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.2085.de
Foto/s: Senatspressestelle