Der Bremer Senat hat heute (16. September 2014) den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser regelt den Finanzausgleich zwischen den ARD-Rundfunkanstalten neu. Die für den Finanzausgleich zur Verfügung stehende Summe wird zugunsten Radio Bremens und des Saarländischen Rundfunks von derzeit ein Prozent auf 1,6 Prozent angehoben. Das bedeutet für die beiden kleinsten Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen. Außerdem wird ab dem 1. April 2015 erstmalig in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkbeitrag sinken, und zwar um 48 Cent von derzeit 17,98 auf 17,50 Euro.
Die Bremer Landesregierung konnte die Neuregelung des ARD-Finanzierungsmodells nach langen und intensiven Verhandlungen mit den anderen Bundesländern durchsetzen. Durch die bisherige Verteilung der Rundfunkbeiträge innerhalb der ARD waren Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk seit Jahren strukturell unterfinanziert. Mit der neuen Regelung ist die Finanzierung der kleinsten ARD-Anstalt nun langfristig gesichert.
Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Radio Bremen ist ein wichtiges Mitglied der ARD und von zentraler Bedeutung für die Bremer Medienlandschaft. Ich freue mich, dass wir in einem konstruktiven Prozess mit den anderen Ländern einen guten Weg gefunden haben, die Rundfunkanstalt finanziell zu sichern und ihr Planungssicherheit für die Zukunft zu geben."
Die zweite große Neuerung betrifft die Senkung der Rundfunkbeiträge. Die Ländergemeinschaft hat die Absenkung beschlossen, weil die Umstellung des alten Gebührenmodells auf die neue Haushaltspauschale zu höheren Beitragseinnahmen geführt hat als erwartet. Diese Mehreinnahmen sollen nun an die Beitragszahler zurückfließen.
Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder haben im Juli 2014 den entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Mit der heutigen Entscheidung des Senats wird der Vertrag zur Abstimmung an die Bürgerschaft übergeben. Wenn alle Landesparlamente dem Staatsvertrag erwartungsgemäß bis Ende März 2015 zustimmen, wird der Vertrag fristgerecht in Kraft treten und die Beitragssenkung zum 1. April 2015 wirksam.