Am kommenden Montag, 22. September 2014, beginnt um 10 Uhr der nichtöffentliche Erörterungstermin im Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Offshore-Terminals (OTB) in Bremerhaven. Vorgesehen sind bis einschließlich 24. September drei ganztägige Anhörungen. Im Bedarfsfall sind für Oktober weitere Termine reserviert. Erörtert werden die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Verbände.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen und Institutionen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben oder weitere Betroffene, die eigene Belange berührt sehen.
Der Offshore-Terminal Bremerhaven wird im Bereich des südlichen Fischereihafens als Warenausgangszone für bestehende und weitere Hersteller der Offshore-Industrie geplant. Er soll aus einer Seehafenumschlagsanlage mit 25 ha Montage- und Umschlagsfläche, Randdämmen und einem Zusatzliegeplatz bestehen. Die Planungen umfassen zudem die wasserseitige Verkehrsanbindung bestehend aus Zufahrtsbereich und Liegewanne sowie Wegeverbindungen.
Durch den Wegfall eines Teils der Reede war zudem die Planung zweier Ersatzliegeplätze (Ersatzreede) erforderlich.
Da das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen auslöst, sind umfangreiche Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Insgesamt wurde für acht Teilflächen auf rund 230 ha die Flächenverfügbarkeit für Kompensationsmaßnahmen hergestellt und geplant.
Ein Teil dieser Kompensationsmaßnahmen (mit direktem Anschluss an die Weser) sind Gegenstand des OTB–Antrags. Für vier Maßnahmen (Nebengewässer der Weser und die CEF-Maßnahme) erfolgte eine separate Beantragung.
Der Antrag (insgesamt 10 Ordner) wurde am 21. Dezember 2012 gestellt.
Die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte Anfang 2013 vom 26.02.2013 bis zum 08.04.2013, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 26.02.2013 bis zum 25.03.2013.
Aus dem Beteiligungsverfahren ergab sich das Erfordernis, die Ausgestaltung anzupassen, ferner ergaben sich Ergänzungsbedarfe der Antragsunterlagen OTB durch den Verkündungstermin des Bundesverwaltungsgerichtes zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser.
Nach Abschluss der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung findet jetzt als weiterer wesentlicher Verfahrensschritt die Anhörung und Erörterung der Anregungen und Bedenken statt.
Die nichtöffentliche Anhörung findet zum oben genannten Termin (Montag, 22. September 2014, beginnt um 10 Uhr) im Ella Kappenberg Saal der Volkhochschule Bremerhaven, Friedrich-Schiller-Haus, Lloydstr. 15, 27568 Bremerhaven, statt.