Ab dem 1. Oktober 2014 gilt im Land Bremen ein Landesmindestlohn von 8,80 Euro. Der bisherige Landesmindestlohn wird damit um 30 Cent pro Stunde erhöht. Nachdem der Senat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, tritt die Rechtsverordnung jetzt in Kraft. Die Senatsentscheidung folgte einer entsprechenden Empfehlung der Landesmindestlohnkommission, die mit Mehrheit eine Erhöhung des Landesmindestlohns um 3,53 Prozent vorgeschlagen hatte. Der Landesmindestlohn war seit Inkrafttreten des Bremischen Gesetzes im Jahr 2012 nicht erhöht worden.
Finanzielle Auswirkungen werden im Bereich der Beschäftigungsförderung gesehen. Hier sollen Altverträge und Altbescheide an den neuen Mindestlohnsatz angepasst werden. In der Folge ist mit jährlichen Mehrkosten von rund 72.000 Euro zu rechnen.
Für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sind Mehrkosten in Branchen möglich, in denen ein Niedriglohnsektor unterhalb eines Stundenlohnes von 8,80 Euro verbreitet ist. Öffentliche Aufträge in diesen Branchen (z.B. Umzugsunternehmen) erreichen in der Regel aber keine hohen Auftragswerte. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Erhöhung des bremischen Mindestlohnes insgesamt zu einer messbaren Preiserhöhung bei öffentlichen Aufträgen führen wird.