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Konzept zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen/ insbesondere auffälligen Jugendlichen

02.10.2014
Die Staatsräte Dr. Matthias Stauch (Justiz), Horst Frehe (Soziales) und Holger Münch (Inneres) erläutern den Umgang mit schwierigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Die Staatsräte Dr. Matthias Stauch (Justiz), Horst Frehe (Soziales) und Holger Münch (Inneres) erläutern den Umgang mit schwierigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Die Ausgangslage

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden - anders als Erwachsene und ihre Kinder – nicht nach dem "Königsteiner Schlüssel" bundesweit verteilt. Sie werden gemäß Jugendhilfegesetz dort aufgenommen, wo sie sich zuerst melden.

Bremen verzeichnet, wie einige andere Städte auch, einen starken Zustrom dieser Personengruppe. Mit rund 650 Zugängen seit Anfang 2012, davon 80 allein im September, und damit etwa fünf Prozent des Gesamtaufkommens unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in der Bundesrepublik gerät das Jugendhilfesystem in Bremen an seine Grenzen. Die Regelung, Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Stadt aufzunehmen, in der sie sich zuerst melden, verfolgt das Ziel, ihnen weitere Verunsicherungen zu ersparen und sie möglichst schnell in das Jugendhilfesystem einzugliedern, um ihnen effektive Unterstützungen anbieten zu können. Dieses Ziel wird so nicht mehr erreicht. Deshalb hat Bremen die notwendigen politischen Initiativen ergriffen, um auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine Quotenregelung einzuführen.

Abgesehen von diesem Mengenproblem gelingt es grundsätzlich relativ schnell, dass die jungen Menschen, die ihnen im Rahmen entsprechender jugendpädagogischer Konzepte angebotenen Entwicklungsmöglichkeiten nutzen. Die Mehrzahl der Jugendlichen geht diesen Weg und verhält sich konform.

Nach polizeilichen Erkenntnissen fällt ein kleiner Teil der Jugendlichen vornehmlich durch Eigentumsdelikte (Ladendiebstahl, Trickdiebstahl) auf, ohne dass jedoch die Besorgnis besteht, dass sich dieses Verhalten bei ihnen verstetigt. Eine ca. 15 Personen große Teilgruppe junger Flüchtlinge fällt aber wiederholt durch schwerere Straftaten wie unter anderem Körperverletzungs- und Raubdelikte auf. Die Jugendlichen von der priorisierten Liste stammen nach den bisherigen Ermittlungen aus Algerien und Marokko, also nicht aus Krisengebieten mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Dasselbe Phänomen ist auch in anderen Großstädten bekannt. Ihre Fluchtwege und Motive sind derzeit noch nicht hinreichend geklärt.

Diese Personengruppe mit einer besonders schwierigen Sozialisation entzieht sich einer pädagogischen Betreuung und verbreitet auch in den jeweiligen Unterkünften Angst, sodass es zwischenzeitlich erforderlich wurde, private Sicherheitsdienste einzusetzen und nachts kein weibliches Betreuungspersonal mehr einzusetzen.

Die Ressorts Soziales, Justiz und Inneres haben das nachstehende Konzept abgestimmt um diesem Problem zu begegnen.

Die Maßnahmen

Zügige Identitätsüberprüfung und Altersfeststellung

Um sicherzustellen, dass das Hilfesystem nur jenen Personen zugänglich gemacht wird, die eine Anspruch darauf haben, werden neu ankommende jugendliche Flüchtlinge künftig innerhalb von drei Tagen im Polizeipräsidium erkennungsdienstlich behandelt. Die Daten werden zügig ausgewertet. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich jugendliche Flüchtlinge zuvor schon in anderen deutschen Städten gemeldet haben, müssen sie ihren Anspruch auf Zugang zum Hilfesystem dort auch weiterhin geltend machen und werden dahin zurückgeführt. Stehen sie noch nicht unter der Bereuung eines anderen Jugendamtes, erfolgt unverzüglich die Altersfeststellung durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes. Im Anschluss wird eine Duldung durch die Ausländerbehörde erteilt.

Schnelle und konsequente Strafverfolgung

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft hat die Polizei Bremen eine Liste mit aktuell 16 Personen erstellt, für die eine besondere Zuständigkeit bei Polizei und Staatsanwaltschaft eingerichtet wurde, um eine beschleunigte und priorisierte Sachbearbeitung sicherzustellen. Ziel ist es, im Jugendstrafverfahren entweder Sanktionierungen zu erreichen oder durch entsprechende Auflagen eine intensivpädagogische Betreuung zu ermöglichen. Dies ist bereits in einem der 16 Fälle gelungen. Aktuell sind 3 Personen dieser Zielgruppe in Haft, 4 gelten als vermisst (weil sie Bremen vermutlich verlassen haben), einer befindet sich in einer "Haftvermeidungstherapie" in Nordrhein-Westfalen und ein anderer in einer Klinik außerhalb Bremens.

Auch aufgrund der großen Dynamik durch Zu- und Wegzug ist die Liste der priorisierten Jugendlichen nicht als statisch anzusehen, sondern wird kontinuierlich fortgeschrieben. So ist zu erwarten, dass weitere Jugendliche aus einer Gruppe von weiteren 30 Flüchtlingen, die bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sind, wegen neuer Straftaten in die priorisierte Gruppe aufgenommen werden müssen.

Aufenthalts- und Durchquerungsverbote

Insbesondere im und um den Hauptbahnhof herum sind besonders viele Straftaten durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu verzeichnen. Sobald zu einzelnen Personen ausreichende polizeiliche Erkenntnisse vorliegen, erlässt das Stadtamt ein Aufenthalts- und Durchquerungsverbot für den Bereich Hauptbahnhof. Eine erste solche Verfügung wird nun ausgestellt, die dann erforderlichenfalls mit polizeilichen Maßnahmen auch durchgesetzt wird. Weitere Örtlichkeiten, wie die Diskomeile oder demnächst der Freimarkt, werden in die Prüfung solcher Maßnahmen einbezogen.

Separate Unterbringung besonders auffälliger minderjähriger Flüchtlinge

Die betreffenden Jugendlichen sind mit herkömmlichen pädagogischen Mitteln der Bremischen Jugendhilfe nur sehr schwer zu erreichen. Viele haben eine Sozialisation hinter sich, die auf das unmittelbare Überleben gerichtet ist, sie haben in relativ kurzer Zeit eine Reihe von Jugendhilfeeinrichtungen durchlaufen, oft haben Alkohol und Suchtmittel zu manifesten Persönlichkeitsstörungen geführt. Um diese Jugendlichen angemessen zu betreuen, soll eine spezialisierte Jugendhilfeeinrichtung aufgebaut werden, deren Fachkräfte qualifiziert sind für eine intensivpädagogische Betreuung von straffälligen Jugendlichen. Vorgesehen sind 20 Plätze in fünf Wohngruppen und zusätzlich fünf Kriseninterventionsplätze für eine sehr kurzfristige Aufnahme. Der Personalschlüssel soll 1:1 – im Schichtdienst mit 24-Stunden-Betreuung – nicht unterschreiten.

Auftrag und Ziel der Einrichtung ist die unmittelbare Hilfestellung zu normgerechter Lebensbewältigung sowie die (Wieder-)herstellung pädagogischer Erreichbarkeit für weitergehende Integrationsschritte. Die Einrichtung eines geschlossenen Heimes wird ausdrücklich nicht angestrebt, weil nicht erwartet werden kann, dass sie diese Ziele erreicht. Die geschlossenen Heime in Deutschland erfüllen in dieser Hinsicht die in sie gesetzten Erwartungen nicht.

Die Arbeit zielt unter anderem darauf, dass die Jugendlichen lebenspraktische Fertigkeiten entwickeln, bei der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung intensiv unterstützt werden, Vertrauen in das eigene Handeln gewinnen, Rücksicht, Toleranz und Gruppenfähigkeit üben, gesellschaftliche Werte und Normen verinnerlichen, Respekt gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft entwickeln. Dazu dienen eine verlässliche und zugewandte Beziehungsarbeit mit erwachsenen Bezugspersonen oder im Einzelfall auch eine psychotherapeutische Maßnahme.

Für die Jugendlichen ist eine stark strukturierte Betreuung, intensive Unterstützung bei gleichzeitig niedrigem Anforderungsniveau in Bezug auf schulische und berufliche Erstintegration angestrebt. Der Schwerpunkt soll auf tagesstrukturierenden Maßnahmen liegen, kombiniert mit arbeits- und erlebnispädagogischen Elementen.

Ein fachlich begründet und geeignetes Angebot fehlt in Bremen bislang. Um es zu entwickeln, werden Träger oder Trägergemeinschaften beauftragt, ein entsprechendes intensivpädagogisches Konzept zu erarbeiten. Dabei müssen auch Aspekte wie Ein- und Ausgangskontrollen in Betracht gezogen sowie Beschränkungen im Ausgang nach besonderen Vorfällen und/oder in der Nacht ausdrücklich erörtert werden. In dem Haus muss ein striktes Alkohol- Drogen- und Waffenverbot durchgesetzt werden, gegebenenfalls mit Eingangskontrollen.

Derzeit werden mehrere Standorte auf ihre Eignung überprüft. Gespräche mit Trägern sind angelaufen, die Entscheidung soll in einem Ausschreibungsverfahren fallen.

Weil erwartet wird, dass allein der bauliche Vorlauf für eine entsprechende Einrichtung mindestens ein halbes Jahr betragen wird, soll in den kommenden Wochen zur Überbrückung eine vorläufige Einrichtung entstehen. Der genaue Zeitpunkt für den Beginn wird davon abhängen, wann eine geeignete Immobilie zur Verfügung steht. Ein Träger für die sofortige Aufnahme des Betriebs mit mehreren Fachkräften ist gefunden und innerhalb weniger Tage einsatzbereit.

Foto: Bernd Schneider