Seit Ende Oktober des Jahres liegt für den Bauabschnitt 2.2 der A 281 der sogenannte Gesehenvermerk des Bundesverkehrsministeriums vor. Dieser wurde vom Verkehrsressort gemeinsam mit der DEGES detailliert ausgewertet und vor wenigen Tagen noch einmal mit den zuständigen Referaten im Bundesverkehrsministerium erörtert. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Frage, ob das vorhandene Tunnelbauwerk an der Neuenlander Straße den aktuellen Planungen angepasst werden kann oder aber abgebrochen und komplett neu errichtet werden muss.
Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums soll das 35 Jahre alte Tunnelbauwerk, das in einigen Jahren unabhängig vom Bau der A 281 ohnehin für eine grundlegende Sanierung anstünde, bereits im Zuge des Baus der A 281 neu hergestellt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass nicht eine mehrjährige Großbaustelle innerhalb weniger Jahre gleich zweimal eingerichtet werden muss. Bremen geht davon aus, dass der Bund als Veranlasser diese Mehrkosten in Höhe von rund 8-10 Mio. tragen wird. Hierzu finden zurzeit weitere Abstimmungen statt, parallel werden die Planungen jetzt zügig an die Vorstellungen des Bundes angepasst, so dass mit dem Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2015 begonnen werden kann.
Außerdem konnten die Rahmenbedingungen für die Weserquerung im 4. Bauabschnitt mit Niedersachsen erörtert werden.
Im Gespräch im Bundesverkehrsministerium hat sich der Bund bereit erklärt, die B 212 n wie von Niedersachsen gewünscht ohne die Anbindung von Delmenhorst zu akzeptieren. Im weiteren Verlauf auf bremischen Gebiet wird es keine Änderungen der Trasse geben. Für die Stromer Landstraße kann somit ebenfalls eine Entlastung erreicht werden.
Aus Sicht Bremens ist dies ein erfreuliches Ergebnis, da damit wichtige Voraussetzungen für die Realisierung der Weserquerung geschaffen wurden. Die Planungen für den 4. Bauabschnitt der A 281 können nun verstärkt fortgesetzt werden.