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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Günthner: "Konsequent für Armutsbekämpfung durch Arbeit"

EU-Kommission bewilligt ESF-Programm des Landes Bremen – Zentrales Programm für aktive Arbeitsmarktpolitik bis zum Jahr 2020

26.11.2014

Die EU-Kommission hat das vom Bremer Senat vorgelegte "Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 – 2020" genehmigt. Damit stehen dem Land Bremen rund 76 Mio. Euro ESF-Mittel zur Verfügung, die durch Landesmittel, Mittel der Agentur für Arbeit und der Jobcenter sowie private Mittel auf rund 152 Mio. Euro aufgestockt werden. "Dies ist die finanzielle Basis für eine Politik, die konsequent auf Armutsbekämpfung durch Arbeit setzt", so der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner. "Die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit ist im Land Bremen nach wie vor viel zu hoch. Deshalb müssen mit dem neuen ESF die politischen Anstrengungen verstärkt werden, Erwerbslose für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu qualifizieren. Sozialversichsicherungspflichtige Arbeit ist das zentrale Element nachhaltiger Armutsbekämpfung."

Das ESF-Programm des Landes für die nächsten sieben Jahre steht deshalb unter dem Motto "Arbeit, Teilhabe, Bildung". Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern und den beteiligten Senatsressorts werden die verfügbaren Mittel so eingesetzt, dass Arbeitslosen Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. Von der künftigen Arbeitsmarktförderung des Landes sollen insbesondere junge Menschen, Empfänger von SGB II-Leistungen, alleinerziehende Eltern, Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen profitieren.

Die Kernpunkte des neuen Programms lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen Zugänge zu Ausbildung und Arbeit ermöglicht werden und dafür insbesondere die Übergänge aus dem allgemeinbildenden Schulsystem in die berufliche Bildung so organisiert werden, so dass überflüssige Warteschleifen im Übergangssystem vermieden werden.
  • Im Bereich der Qualifizierung liegt der Fokus auf abschlussbezogenen Maßnahmen für Frauen und Männer, die den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Die Angebote abschlussbezogener Qualifizierung für un- und angelernte Beschäftigte werden weiterentwickelt, um ihre Arbeitsmarktposition zu verbessern, ihre Aufwärtsmobilität zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
  • Für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose werden Maßnahmen fortentwickelt und angeboten, die zwar sozialintegrativ ausgerichtet sind, dabei aber auf Erwerbsorientierung als weiteren Schritt der Entwicklung zielen. Die öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose verzahnt dabei arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen sofern möglich mit bestehenden Bedarfen sozial benachteiligter Stadtteile.
  • Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Abbau regionaler und lokaler Unterschiede sind Querschnittsziele des ESF im Land Bremen.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) gehört zu den vier Strukturfonds der Europäischen Union und ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderprogramm der Europäischen Kommission. Das sogenannte "Operationelle Programm" (OP) legt im Land Bremen die Ziele, Rahmenbedingungen und Eckpunkte für die Umsetzung der ESF-Mittel fest.

Im Land Bremen wird der ESF im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms umgesetzt. In den zentralen Bereichen Ausbildung, Beratung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung sind bereits erste Maßnahmen angelaufen. Detailliertere Informationen zu den geplanten Interventionen in der Förderperiode 2014 – 2020 finden sich unter www.arbeit.bremen.de.