Ab heute (11. November 2014) können alle Bürgerinnen und Bürger die Fahrstühle an der Teerhofbrücke nutzen. Zuvor war die Nutzung nur mobilitätseingeschränkten Menschen vorbehalten, die über ihren Grad der Behinderung berechtigt waren, den sogenannten "Euroschlüssel" zu erwerben. Nur mit diesem Schlüssel ließen sich die Fahrstühle bisher nutzen. Durch diese reduzierte Zugangsberechtigung sollte möglicher Vandalismus in den Fahrstühlen unterbunden werden.
Nach positiven Erfahrungen mit dem Fahrstuhl an der Haltestelle Norderländer Straße, seit seiner Eröffnung im Juli 2013, wird mit der Öffnung der Fahrstühle an der Teerhofbrücke jetzt auch die barrierefreie Nutzung der Teerhofbrücke für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Auf Betreiben und in enger Abstimmung mit dem Landesbehindertenbeauftragten hat sich das Amt für Straßen und Verkehr darauf verständigt, die Fahrstühle zunächst in der Zeit von 7 bis 22 Uhr für die Allgemeinheit zu öffnen. Die Erfahrungen mit dieser Regelung sollen in einem Jahr ausgewertet werden.
Die Neuregelung ist auch gedacht, um z.B. die Querung der Brücke mit Kinderwagen zu erleichtern.
"Diese Maßnahme unterstützt die Zielfelder des Verkehrsentwicklungsplans, mit denen wir uns vorgenommen haben, die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen und die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu stärken", sagte der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse.