Bei vielen Beteiligten wird die große Reform des bremischen Beirätegesetzes Anfang 2010 als wesentlicher Fortschritt angesehen. Zu diesem grundsätzlichen Ergebnis kommt der Senat in einer ersten Bewertung einer Evaluation des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (Beirätegesetz oder OBG), die mit Unterstützung des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Bremen vorgenommen wurde und nach der heutigen (4. November 2014) Senatsbefassung an die Bremische Bürgerschaft zur weiteren Beratung überwiesen wird. Für die Studie hatte das Institut auf Grundlage eines mit dem Parlamentsausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte sowie der Beirätekonferenz abgestimmten Fragebogens Interviews und Befragungen bei Beiräten und Ortsämtern durchgeführt.
Nach Einschätzung des Senats kommt die Evaluation zu dem Ergebnis, dass das mit der Reform des Beirätegesetzes im Jahr 2010 verfolgte Ziel, die Rechte der Beiräte zu stärken, im Vergleich zur vorherigen Rechtsgrundlage, erreicht worden ist. Die Beiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und der Politik. Sie nehmen für den jeweiligen Stadt- und Ortsteil direkten Einfluss auf Entscheidungsprozesse. Die Evaluation sieht an verschiedenen Stellen Handlungs- und Optimierungsbedarfe und stellt diese zur Diskussion. Hier besteht weiterer Diskussionsbedarf unter Beteiligung der Beiräte.
Die Handlungsempfehlungen des Berichtes sollen als Grundlage dienen, um Veränderungen für eine mögliche Weiterentwicklung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter zu beraten. Dabei wird der Senat die Beiräte sowie die beteiligten Ressorts eng in den Änderungsprozess einbinden.
Handlungsbedarf sieht die Studie bei der Fortbildung für neue Beiratsmitglieder. Bei den Möglichkeiten und Grenzen der praktischen Beiratsarbeit im Rahmen des Ortsgesetzes geht es häufig etwa um die rechtliche Stellung der Beiräte in Baugenehmigungsverfahren und vor allem um die Bedeutung der "Einvernehmensregelung". Zudem sollen die Fortbildungen das Prinzip des Gender Mainstreamings einschließlich der Methode des Gender Budgetings vermitteln.
Wichtig werden in der künftigen Diskussion neben der grundsätzlichen zeitlichen Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit der Beiratsmitglieder auch gewichtige inhaltliche Fragen, wie die Ausweisung von Stadtteilbudgets, die Organisation von Planungskonferenzen und die verlässlichere Etablierung der Prozesse Gendermainstreaming und Genderbudgeting.