Das Heimarbeitsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber ihre Heimarbeitsplätze melden müssen. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im vergangenen Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt haben, auch wenn es nur vorübergehend gewesen ist, müssen dies deshalb beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bis zum 15. Februar 2015 anzeigen.
Die für die Meldungen vorgeschriebenen Listenvordrucke sind beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Hutfilterstr. 1-5, 28195 Bremen und bei den Gewerbeaufsichtsämtern des Landes Bremen erhältlich.
Einzelheiten über die Meldepflicht sind den Amtlichen Bekanntmachungen in der Tagespresse des Landes Bremen zu entnehmen.