Das Wahlamt im Statistischen Landesamt Bremen sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei den Bürgerschafts- und Beirätewahlen 2015 als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen und im Auszählzentrum tätig sind. Zu den Wahlen am 10. Mai 2015 sind in der Stadt Bremen mehr als 430.000 Personen wahlberechtigt, für die Durchführung und Auszählung ist das Wahlamt auf circa 3.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag wahlberechtigt sein, das heißt sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, 16 Jahre oder älter sein und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Die Helferinnen und Helfer können sich entweder im Wahllokal als Urnenwahlvorstand engagieren oder bei der Stimmenauszählung als Briefwahl- oder Auszählwahlvorstand tätig sein.
Der Urnenwahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehören die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung und die Freigabe der Wahlurnen. Einsatzwünsche, zum Beispiel in einem bestimmten Wahllokal, werden so weit wie möglich berücksichtigt. Briefwahl- und Auszählwahlvorstände sorgen nach Schließung der Wahllokale, das heißt am Wahlabend und in der Woche nach dem Wahlsonntag, für die ordnungsgemäße Durchführung der Auszählung. Besondere Vorkenntnisse sind für alle Tätigkeiten nicht erforderlich, es werden Schulungen angeboten und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, in denen die Abläufe genau erläutert werden.
Die Wahlzeit ist von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Mitglieder der Urnenwahlvorstände treffen sich am Wahlsonntag um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal, um 8.00 Uhr wird die Wahl eröffnet. Im Verlauf des Wahltages kann die Arbeitszeit frei eingeteilt werden; zur Eröffnung und zum Abschluss der Wahlhandlung müssen alle Mitglieder des Urnenwahlvorstandes anwesend sein. Die Mitglieder der Briefwahl- und Auszählwahlvorstände beginnen am Wahlsonntag um 14.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr mit ihrer Tätigkeit. Die Auszählung wird am Montag, den 11. Mai 2015, um 10.00 Uhr und an den darauf folgenden Tagen um jeweils 8.30 Uhr fortgesetzt, bis am Donnerstag oder Freitag nach der Wahl alle Stimmzettel erfasst wurden. Für den Einsatz als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten die Mitglieder aller Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich dabei nach Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit – am Feiertag (14. Mai 2015) werden bis zu 120 Euro ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlen.bremen.de
Interessierte melden sich bitte beim:
Statistischen Landesamt Bremen
– Wahlamt –
An der Weide 14 – 16
28195 Bremen
Telefon: (0421) 361 888 98
E-Mail: wahlhelfer.hb@statistik.bremen.de