Wahl der Bremischen Bürgerschaft, Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven und Wahl der Beiräte in der Stadt Bremen am 10. Mai 2015:
11.02.2015Der Landeswahlausschuss hat am Mittwoch (11. Februar 2015) festgestellt, welche Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu den Wahlen am 10. Mai 2015 zugelassen sind.
Hierzu teilt Landeswahlleiter Jürgen Wayand mit, dass neben den "etablierten" Parteien und Wählervereinigungen
die Beteiligungsanzeigen folgender Vereinigungen anerkannt wurden:
Die KREUSEL-PARTEI HUDE-WÜSTING (KREUSEL) wurde nicht als Partei oder Wählervereinigung anerkannt. Die Beteiligungsanzeige der Sustainable Union (SU) wurde verspätet eingereicht und daher durch Beschluss zurückgewiesen.
Darüber hinaus haben insgesamt acht Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber die Möglichkeit genutzt, für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven bzw. für die Wahl zu den Beiräten in der Stadt Bremen zu kandidieren.
Die Beteiligungsanzeige von
Prof. Dr. Jürgen Milchert (Milchert),
der als Einzelbewerber zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven kandidieren will, wurde anerkannt.
Außerdem wurde festgestellt, dass
über eine ausreichende Vertretung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven verfügen. Diese müssen daher keine Unterstützungsunterschriften mehr sammeln.
Die Beteiligungsanzeigen von
die als Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu den Beiräten in der Stadt Bremen kandidieren wollen, wurden ebenfalls anerkannt.
Außerdem wurde festgestellt, dass
über eine ausreichende Vertretung in den Beiräten der Stadt Bremen verfügen. Diese müssen daher keine Unterstützungsunterschriften mehr sammeln.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 2. März 2015 um 18 Uhr. Bis dahin müssen der Wahlbereichsleiterin Bremen bzw. dem Wahlbereichsleiter Bremerhaven auch die von den Gemeindebehörden bestätigten Unterstützungsunterschriften vorliegen. Zwischen Einreichung der Unterstützungsunterschriften und Fristende muss den Gemeindebehörden ausreichend Zeit zur Prüfung verbleiben. Können die Unterschriften nicht vollständig vor Fristablauf geprüft werden, bleiben sie unberücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Dr. Evelyn Temme
Telefon: (0421) 361 41 59
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de