Kein Abkommen um jeden Preis - Europäische Standards nicht aufs Spiel setzen
16.02.2015Der Ausschusses der Regionen (AdR) hat sich im Rahmen seiner 110. Plenartagung am 11./12. Februar 2015 in Brüssel neu konstituiert. Neben der Wahl des neuen AdR-Präsidiums war die Stellungnahme zum transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) Gegenstand der Beratungen. Die AdR-Mitglieder diskutierten mit EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström über die lokale und regionale Dimension des geplanten Handelsabkommens. Die potentiellen Auswirkungen von TTIP auf öffentliche Dienstleistungen und die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten waren u.a. Schwerpunkte der Debatte. Ulrike Hiller dazu: "Der AdR hat heute deutlich gemacht, dass er kein Abkommen um jeden Preis will. Die EU ist eine Werte- und nicht nur eine reine Wirtschaftsgemeinschaft. Eine gestärkte transatlantische Partnerschaft darf europäische Standards nicht aufs Spiel setzen."
Der AdR betont in seiner Stellungnahme das hohe Niveau der europäischen Schutzstandards, die für Bürgerinnen und Bürger in der EU existieren, als eine im höchsten Maße schützenswerte Errungenschaft und fordert, dass die in den EU-Mitgliedstaaten bestehenden gesetzlichen Standards beispielsweise für den Schutz des Lebens, Produktsicherheit-, Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- und Arbeitnehmerrechte sowie geistiges Eigentum keineswegs abgesenkt werden dürfen. Vielmehr ist eine Verbesserung dieser Standards anzustreben. Das Recht zur Regulierung dieser wesentlichen Bereiche muss allein bei den zuständigen Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene verbleiben.
Das von der Europäischen Kommission öffentlich eingeleitete Konsultationsverfahren zu dem Mechanismus zur Streitbeilegung zwischen Investor und Staat (ISDS) ist ein wichtiger Beitrag zu den Bemühungen der USA als auch der EU-Kommission, die TTIP-Verhandlungen transparenter zu gestalten und eine Vielzahl von Interessenvertretern anzuhören. Der AdR empfiehlt der Kommission nachdrücklich, die Ergebnisse dieses Konsultationsverfahrens in ihrer Schlussbewertung der Bestimmung des Abkommens zu berücksichtigen vor dem Hintergrund, dass 150.000 Eingaben u.a. eine weitverbreitete Ablehnung gegenüber dem ISDS-Instrument aufzeigen. Die Rechtsprechung der Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten darf nicht durch Sonderregelungen für Investorenklagen eingeschränkt werden, Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz müssen auch in diesem Kontext gelten.
Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Gremium der EU. Er setzt sich aus 350 Vertretern der lokalen und regio¬nalen Gebietskörperschaf¬ten zusam¬men. Die Freie Hansestadt Bremen verfügt in der gerade begonnenen 6. Mandatsperiode (2015 bis 2020) über einen Sitz im AdR.
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