Die Kaiserschleuse soll in den kommenden Wochen repariert werden und der Schifffahrt im Juni wieder zur Verfügung stehen. Das teilte bremenports am Donnerstag (19. Februar 2015) mit. Die Hafenanlage war im vergangenen Herbst gesperrt worden, nachdem Taucher der Hafengesellschaft bei einer Routinekontrolle eine Verformung der Unterwagenschienen am Außenhaupt festgestellt hatten. Derzeit steuern Seeschiffe ihre Liegeplätze im abgeschleusten Teil des Überseehafens Bremerhaven ausschließlich über die Nordschleuse an.
Wie Robert Howe, technischer Geschäftsführer von bremenports, mitteilte, wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen (Arge) ein detailliertes Sanierungskonzept erarbeitet. Im März wird die Baugrube trockengelegt. Dafür müssen zwei Schleusentore direkt neben dem Arbeitsbereich abgesenkt werden – das eine auf der Weserseite, das andere auf der Schleusenkammerseite. Die beiden Tore schließen die Baugrube dann wasserdicht ab. Sie muss nach dem Lenzen vom Hafenschlick gereinigt werden. Nach dem Ausbau der deformierten Schienen werden die neuen Schienen eingebaut. Außerdem sind Betonarbeiten erforderlich. Der Beton muss etwa vier Wochen lang aushärten.
"Über die Ursache des Schadens können wir noch keine verlässlichen Angaben machen", sagte Howe weiter. Die Qualität der Schienen, auf denen die beiden Unterwagen das Schleusentor bewegen, sei – jedenfalls im Bereich, aus dem das untersuchte Schienenstück stammt – nicht zu beanstanden. Auch eine Instabilität des Außenhauptbereichs als Folge schlechter Bodenverhältnisse schloss der technische Geschäftsführer aus. "Messungen haben dies nachgewiesen", sagte Howe. Weitere Erkenntnisse verspricht sich Howe von der Trockenlegung der Baugrube: "Dann können Bereiche untersucht werden, die sonst ständig unter Wasser liegen." Das Schleusentor wird nach Inbetriebnahme der Hafenanlage in der Werft untersucht.
Die Kosten der Reparatur veranschlagte Horst Rehberg, der kaufmännische Geschäftsführer der Hafengesellschaft, am Donnerstag auf zwei bis drei Millionen Euro. Die Arge müsse für den Schaden aufkommen; sie sei gewährleistungspflichtig. Die Gewährleistung für das Bauwerk gilt bis Ende April 2016.