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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Senatskanzlei

Ausgabe des Bremen-Passes beginnt

28.02.2015

Mit dem Stichtag 1. März 2015 beginnt in Bremen die Ausgabe des Bremen-Passes. Der Pass soll Schritt für Schritt eingeführt werden und die "Blaue Karte" (Bildungs- und Teilhabepaket) und die "Grüne Karte" (Kulturticket) zusammenführen und ersetzen. Beide Karten behalten bis zur Aushändigung des neuen Passes ihre Gültigkeit. Informationen gibt es auf der Seite www.bremen.de/bremen-pass

Mit dem Bremen-Pass kann auf Bestehendes aufgebaut werden, wie Bürgermeister Böhrnsen betont: "Wir können auf dem Kultur-Ticket aufbauen, mit dem bereits jetzt Menschen ohne großes Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen, vor allem am kulturellen Leben erleichtert wird – dazu zählen unter anderem die Angebote von Sportvereinen und vergünstigter Eintritt in Theatern, Museen und anderen Einrichtungen. Mit dem Bremen-Pass versprechen wir uns eine Ausweitung und die Möglichkeit, noch mehr Partnerinnen und Partner zu gewinnen. So hat sich nach ersten Veröffentlichungen in den Medien die Firma 'Fairtragen, ökologische Mode in Bremen', gemeldet. Dort können Inhaber des Bremen-Passes jetzt 20 Prozent Nachlass bekommen. Das ist ein tolles Beispiel, wie es gehen kann."

Sozialsenatorin Anja Stahmann ergänzt: "Nach dem Vorbild anderer Städte soll der Bremen-Pass langfristig den Rahmen dafür bieten, dass Armut in Bremen weniger ausgrenzend wirkt. Der Senat hat diesen Rahmen geschaffen. Um ihn auszufüllen, brauchen wir die Unterstützung der ganzen Stadtgesellschaft und aller Institutionen und Kräfte dieser Stadt, die sich der Linderung von Armutsfolgen verschrieben haben."

Mit dem "Bremen-Pass" wird eine Forderung des "Bündnisses für sozialen Zusammenhalt" umgesetzt, zu dem auf Einladung des Bürgermeisters und der Sozialsenatorin zahlreiche Verbände zusammengekommen sind. Die Einrichtung des "Bremen-Passes" soll durch das übliche Scheckkartenformat einen Beitrag zur Vermeidung von Diskriminierung leisten.

Berechtigt, einen Bremen-Pass zu bekommen, sind:

  • Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
  • Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Personenkreis nach § 6b Bundeskindergeldgesetz)