Sie sind hier:
  • Wahlen am 10. Mai 2015: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Der Senator für Inneres und Sport

Wahlen am 10. Mai 2015: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

07.04.2015

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:
Knapp 406 000 Menschen sind in der Stadt Bremen zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft am 10. Mai 2015 wahlberechtigt. Hinzu kommen etwa 22 000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht für die Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft ausüben können. Für die Wahl der Beiräte sind deutsche Staatsangehörige und Unionsbürger/-innen gleichermaßen wahlberechtigt, sie alle erhalten in den kommenden Tagen vom Wahlamt per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Diese wird als Brief verschickt und ist erstmals – wie alle anderen Wahlunterlagen – in Leichter Sprache verfasst. Die "Leichte Sprache" erleichtert Menschen das Verstehen von Texten. Analphabetinnen und Analphabeten wie auch Menschen mit einer Lese- und Schreibschwäche haben häufig besondere Schwierigkeiten bei der Stimmenabgabe bei Wahlen. Laut wissenschaftlicher Studien sind 2,3 Millionen Menschen in Deutschland Analphabetinnen oder Analphabeten im engeren Sinne; dies sind 4,5 Prozent der Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren. In Bremen dürfte dieser Anteil bei etwa 25 000 bis 30 000 Personen liegen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 8. April bis einschließlich 13. April 2015 zugestellt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Wer nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss in der Woche vom 20. bis zum 24. April 2015 Einspruch einlegen. Später eingehende Einsprüche können nur noch in besonderen Fällen (z. B. wenn die Betroffenen die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben) berücksichtigt werden.

Damit die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag dann auch den richtigen Weg zum Wahllokal einschlagen, bietet das Wahlamt Bremen einen weiteren Service an: Auf der Homepage www.wahlen.bremen.de gibt es den sogenannten "Wahllokalfinder", der online die Lage des jeweiligen Wahllokals anzeigt. Wer sich nicht ganz sicher ist, wo sich das auf der Wahlbenachrichtigung vermerkte Wahllokal befindet, kann auf dieses Angebot zurückgreifen. In einem Eingabefeld wird die eigene Wohnanschrift eingetippt, in der darunter liegenden Karte wird dann sowohl die Lage des Wahllokals als auch der Weg dorthin eingezeichnet. Wer sich die Karte anschließend ausdruckt, hat einen Auszug aus dem Bremer Stadtplan und kann sich auf den Weg machen.

Öffnungszeiten und Kontakt des Wahlamtes:
Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr
Samstag, 18. April, 25. April, 2. Mai und 9. Mai 2015: 9 bis 13 Uhr
Telefon: (0421) 361-88 888
Telefax: (0421) 361-22 78
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de