Das Statistische Landesamt teilt mit:
Für alle Wahlberechtigten, die am Wahltag, 10. Mai 2015, nicht in ihrem Wahllokal wählen können, ist ab Montag, 13. April 2015, die Wahl per Briefwahl möglich. Dafür muss ein Antrag beim Wahlamt gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können
[LISTE persönlich im Wahlamt,; mit dem Antrag auf der Wahlbenachrichtigung,; mit einem formlosen Antrag per Post oder Fax,; per E-Mail briefwahl@statistik.bremen.de oder; online unter www.wahlen.bremen.de
beantragt werden. Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, der vollständigen Anschrift sowie des Geburtsdatums. Bei Nutzung des Vordrucks auf der Wahlbenachrichtigung darf die Unterschrift nicht vergessen werden.
Die Beantragung ist grundsätzlich bis Freitag, 8. Mai 2015, 18:00 Uhr möglich, sollte aufgrund der Postlaufzeiten aber am Donnerstag und Freitag vor der Wahl persönlich erfolgen. Nach Ablauf der Antragsfrist werden Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen bei plötzlicher Erkrankung erteilt. Dies muss in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Nach der Stimmabgabe muss der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 10. Mai 2015, 18:00 Uhr im Wahlamt eingehen. Das Risiko verspäteter Ankunft durch die Postlaufzeit tragen die Wahlberechtigten!
Eine persönliche Beantragung der Briefwahl und eine direkte Stimmabgabe im Wahlamt Bremen, An der Weide 14-16, ist innerhalb der folgenden Öffnungszeiten möglich:
Wahlberechtigte aus Bremen-Nord können zu folgenden Zeiten auch im BürgerServiceCenter Nord in Vegesack (Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, 2. Etage) Briefwahl beantragen und auch vor Ort die Stimmen direkt abgeben:
Wer den Briefwahlantrag per Post stellen möchte, muss ihn jedoch direkt an das Wahlamt (Statistisches Landesamt Bremen – Wahlamt –, An der Weide 14 –16, 28195 Bremen) senden und nicht an die obige Adresse!