Pressemitteilung - Der Landeswahlleiter teilt mit:
Landeswahlleiter Jürgen Wayand ruft alle Wahlberechtigten im Land Bremen auf, am Sonntag wählen zu gehen und über die Zusammensetzung der Bürgerschaft und der Kommunalparlamente zu entscheiden. Rund 490 000 Wahlberechtigte in Bremerhaven und Bremen sind aufgerufen, ein neues Landesparlament zu wählen. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Land Bremen hat. In der Stadt Bremen sind zusätzlich rund 22 000 Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sogenannte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, zur Bürgerschaftswahl wahlberechtigt. Ihre Stimme wird allerdings nur für die Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft gezählt.
Außerdem finden am selben Tag Kommunalwahlen statt: In Bremerhaven werden die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und in der Stadt Bremen die Mitglieder der 22 Orts- und Stadtteilbeiräte gewählt. Zu den Kommunalwahlen sind in Bremen und Bremerhaven auch rund 28 000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt.
Für die Wahl der Bürgerschaft erhalten die deutschen Wählerinnen und Wähler ein weißes Stimmzettelheft, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Wahlbereich Bremen ein grünes Stimmzettelheft. Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und für die Beirätewahlen in Bremen gibt es für alle Wahlberechtigten ein gelbes Stimmzettelheft.
Die Wählerinnen und Wähler können sowohl bei der Bürgerschaftswahl als auch bei der Kommunalwahl jeweils bis zu fünf Stimmen abgeben. Diese können beliebig auf Parteien, Wählervereinigungen und/oder auf Personen verteilt werden. Zudem können erstmals bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und bei der Wahl der Beiräte auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber gewählt werden.
Weitere Auskünfte: www.wahlen.bremen.de
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Dr. Evelyn Temme
Telefon: (0421) 361-41 59
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de