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Der Senator für Inneres und Sport

Neues Verfahren für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel

11.06.2015

Die Änderung der Adresse im elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt ab dem 15. Juni 2015 bei einem Umzug gleich in den BürgerServiceCentern.
Seit 2011 erhalten ausländische Staatsangehörige bei Neuerteilung oder Verlängerung ihres Aufenthaltstitels einen elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat. Wie beim elektronischen Personalausweis werden Daten, wie Name und Anschrift, auf einem elektronischen Chip gespeichert. Bei einem Umzug müssen die Daten auf dem Chip geändert werden und die Karte erhält einen Aufkleber mit der neuen Adresse. Bisher war für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel ein Besuch bei der Ausländerbehörde erforderlich.

Ab dem 15. Juni 2015 wird das Verfahren umgestellt. Die Adressänderung wird dann gleich bei der Wohnungsmeldung in den BürgerServiceCentern vorgenommen.

Das Stadtamt bittet ausländische Staatsangehörige deshalb, bei der Wohnungsmeldung in den BürgerServiceCentern neben dem Nationalpass den elektronischen Aufenthaltstitel mitzunehmen, damit doppelte Wege vermieden werden können.