"Gut, dass das Bundesverfassungsgericht den Kita-Vermeidungsbonus namens Betreuungsgeld jetzt gestoppt hat", kommentiert die Bremer Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. "Mit der Einführung dieser vermeintlichen Sozialleistung wurde allenfalls CSU-Wählerklientel bedient, dabei aber das Leitbild der Chancengerechtigkeit komplett unterlaufen", so Hauffe weiter und verweist auf eine Studie des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund, die im vergangenen Herbst ergeben hat, dass insbesondere sozial benachteiligte Familien, Eltern mit Hauptschulabschluss oder einer Einwanderungsgeschichte das Angebot nutzen und es vorziehen, kleine Kinder daheim zu betreuen - also auf Angebote frühkindlicher Bildung und Sprachförderung zu verzichten. "Alle Befürchtungen sind damit eingetroffen: Gerade die Kinder, die besondere Unterstützung brauchen, haben so von Anfang an die schlechteren Chancen", erklärt Ulrike Hauffe und verweist zudem auf den hohen Frauenanteil der Betreuungsgeld-Beziehenden: 95 Prozent sind Mütter. "Damit ist der Name Herdprämie mehr als gerechtfertigt. Traditionelle Rollenbilder, die wir auf allen Ebenen versuchen aufzubrechen, weil wir wissen, dass sie ohne Zukunft sind und zumindest Frauen ein hohes Armutsrisiko bescheren, werden mit dem Betreuungsgeld gerade dort zementiert, wo ganz andere Unterstützung notwendig wäre: Qualitativ hohe, flexible Kinderbetreuung nämlich und niederschwelliger Zugang zu existenzsichernder Arbeit und Qualifikation. Gut, dass der Unsinn nun ein Ende hat.", so Ulrike Hauffe abschließend.
Die Karlsruher Richter entschieden heute einstimmig, dass nicht der Bund, sondern die Länder über das Betreuungsgeld zu bestimmen hätten und dass die Leistung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt und das Gesetz somit nichtig ist.
Seit August 2013 bekommen Eltern Betreuungsgeld, wenn sie ihre Kinder nicht in einer staatlich unterstützten Kita oder Tagespflege betreuen lassen. Eltern, die ihre nach dem 31. Juli 2012 geborenen ein- bis unter dreijährigen Kinder zuhause oder privat betreuen lassen, erhielten zunächst 100 Euro pro Monat, seit August 2014 erhalten sie 150 Euro. Bis Juni 2015 hatten in Bremen 2.700 Familien Betreuungsgeld beantragt.