Anlässlich der Sail 2015 bittet die Luftfahrtbehörde Bremen zu beachten, dass der Kernbereich des Veranstaltungsgeländes der Sail (Plan erhältlich unter www.wirtschaft.bremen.de/info/luftfahrt, Reiter "Informationen") durch "Drohnensteuerer" (Flugmodelle und Unbemannte Luftfahrtsysteme, sog. UAS) nicht zu überfliegen ist. Hier kommt es zu größeren Menschenansammlungen und das Überfliegen stellt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Verstöße hiergegen können ggf. als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden. Verstärkte Kontrollen durch die Luftfahrtbehörde und durch die Polizei Bremerhaven sollen eine Gefährdung ausschließen.