Pflegeeinrichtung muss bis Donnerstag alle 63 Bewohnerinnen und Bewohner verlegen
23.11.2015Wegen schwerwiegender Mängel in den Bereichen der pflegerischen und medizinischen Versorgung, der Hygiene, der Pflegedokumentation und des Personalmanagements hat die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) am vergangenen Freitag (20. November 2015) die Schließung der Pflegeeinrichtung Seniorenresidenz Kirchhuchting verfügt. Die zuletzt bei zwei unangemeldeten Prüfungen durch die WBA und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Mängel waren so erheblich, dass in mehreren Fällen von einer schwerwiegenden Gefahr für Leib und Leben von Bewohnerinnen und Bewohnern auszugehen ist. Die Schließungsverfügung wurde in der Einrichtung am Freitag persönlich zugestellt und dem Träger am Sonnabend per Post zugesandt. Zeitgleich hat die WBA Bewohnerinnen und Bewohner informiert, den Bewohnerbeirat, die Angehörigen sowie die Betreuungskräfte.
"Es ist deutlich geworden, dass trotz einer lang andauernden Beratung und mehrerer Anordnungen durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch einfache und grundlegende Maßnahmen der Qualitätssicherung in der Pflege unterblieben sind", sagte Martina Timmer, Leiterin der WBA. "Der Träger hat insgesamt gesehen die Anforderungen an die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen nicht ernst genug genommen." In der Kommunikation mit den Pflege- und Betreuungskräften sei immer wieder der Eindruck entstanden, dass der Träger nicht zur Kenntnis genommen hat, wie Bewohnerinnen und Bewohner die Pflegequalität erleben, und "das Bewusstsein für einen würdevollen Umgang ist völlig unzureichend entwickelt". Daher müsse die Erlaubnis zum Betreiben der betreffenden Pflegeeinrichtung entzogen werden.
Der Träger hat nun bis Donnerstag, 26. November 2015, Zeit, alle 63 Bewohnerinnen und Bewohner in andere Einrichtungen zu verlegen. Die WBA hat bereits bei anderen Trägern angefragt, wo freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die WBA steht für die Beratung von Angehörigen und Bewohnern ab heute bis einschließlich Mittwoch (23. – 25.11.2015) jeweils von 9 bis 20 Uhr in der Einrichtung, Kirchhuchtinger Landstraße 79/81, zur Verfügung, insbesondere für Hinweise zu einer anderweitigen Versorgung in einer anderen Einrichtung. Zudem berät die WBA Angehörige und Bewohner in der Zeit von 9 bis 17 Uhr am Telefon.
Weitere Beratungsinstitutionen, darunter die Pflegestützpunkte, der Sozialdienst Erwachsene im Amt für Soziale Dienste, die Sozialdienste in den Krankenhäusern sowie die Ärzteschaft im Stadtteil sind informiert, ebenso die Kostenträger (Pflegekassen, Sozialhilfeträger), der MDK und das Gesundheitsamt.
Der Träger hat Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und zudem im Rahmen eines Eilantrages vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Ziel ist, die Schließung bis zu einem gerichtlichen Urteil abzuwenden. Das Gericht entscheidet, ob der Widerspruch eine entsprechende aufschiebende Wirkung entfalten kann, obwohl das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (Paragraph 29 Absatz 4) ausdrücklich regelt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage zu einer Untersagungsverfügung keine aufschiebende Wirkung haben.
Die Schließungsverfügung hat einen langen Vorlauf. Schon seit längerer Zeit hat es Beschwerden gegeben, die immer wieder zum Einschreiten der WBA geführt haben. Entsprechend dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ist die WBA nach Kontrollen zunächst beratend tätig geworden. Seit Januar 2015 hat die WBA dann die nächste im Gesetz vorgegebene Eskalationsstufe beschritten und Anordnungen erlassen. Dazu gehörte unter anderem ein Aufnahmestopp. Der Träger hat die ursprüngliche Einrichtungsleitung zwischenzeitlich durch eine kommissarische Einrichtungsleitung ersetzt. Die Schließung als letzte Maßnahme ist am 25. September 2015 angedroht worden für den Fall, dass die Einrichtung den erteilten Anordnungen nicht nachkommen sollte.