Anträge können zwischen den Feiertagen gestellt werden
16.12.2015Das Amt für Straßen und Verkehr bleibt zwischen den Feiertagen von Montag bis Donnerstag (28. bis 31. Dezember 2015) für Publikumsverkehr geschlossen. Davon betroffen ist auch das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Anträge per Internet (www.asv.bremen.de), E-Mail oder Post auch über die Öffnungszeiten hinaus zuzusenden.
Das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr stellt unter anderem Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone für Handwerker und Bewohnerparkausweise aus.
Informationen zur Umweltzone können unter www.umweltzone.bremen.de eingesehen werden.