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  • Die Wohngeldstelle schließt vom 24. bis zum 31. Dezember 2015

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Die Wohngeldstelle schließt vom 24. bis zum 31. Dezember 2015

Unterlagen können zwischen den Feiertagen abgeben werden

17.12.2015

In der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember 2015, bis Donnerstag, dem 31. Dezember 2015 ist die Wohngeldstelle geschlossen.
Das Personal am Empfang im Nebengebäude (Contrescarpe 72) nimmt in diesem Zeitraum jedoch Anträge und Unterlagen für Wohngeld- und B-Scheine an. Allerdings findet während dieser Zeit keine fachliche Beratung statt und es können keine Empfangsbestätigungen ausgestellt werden.

Die Unterlagen können alternativ auch in den Briefkasten vor dem Eingang der Wohngeldstelle (Contrescarpe 73) eingeworfen werden.
Anträge, die der Poststelle bis spätestens 4. Januar 2016 um 6 Uhr vorliegen, gelten als im Dezember 2015 eingegangen.
Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag abgegeben werden. Antragsformulare sind am Empfang erhältlich.

Ab Montag, dem 4. Januar 2016 ist die allgemeine Annahme- und Beratungsstelle wieder geöffnet. Kurzberatungen sowie die Abgabe von Anträgen für Wohngeld und B-Scheine können dann zu den folgenden Öffnungszeiten erfolgen:
Montags - freitags: 9 Uhr bis 12 Uhr
Montags, dienstags und donnerstags: 13 Uhr bis 15 Uhr

Sprechzeiten bei den zuständigen Sachbearbeiterin und Sachbearbeitern sind donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhr.