Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heute (14.01.2016) veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde zweier Grundstückseigentümer gegen die Planfeststellung für den Bauabschnitt 4 der A 281 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2010 und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 sind damit als verfassungsgemäß bestätigt worden. Bremens Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse dazu: "Ich freue mich, dass wir hier jetzt Klarheit haben. Dem Bau der Weserquerung als 4. Bauabschnitt der A 281 stehen nun keine rechtlichen Unsicherheiten mehr entgegen."
Formal ausstehend ist noch die Bewertung des Bauabschnitts 4 im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Laut Bundesverkehrsministerium ist mit einem Entwurf inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP frühestens Mitte März 2016 zu rechnen. Es ist notwendig, dass der Wesertunnel im neuen BVWP in die Kategorie "Vordringlichen Bedarf" eingestuft wird. Das Verkehrsressort bereitet sich gemeinsam mit der DEGES auf eine zügige Realisierung der Weserquerung vor.
Das Bundesverkehrsministerium hat die Mittel für den Grunderwerb in diesem Abschnitt bereits frei gegeben. Derzeit bereitet Bremen das Planergänzungsverfahren zur Auflösung des im Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2010 formulierten Vorbehalts bezüglich der bisher vorgesehenen Einhausung der Schlackenkippe bei ArcelorMittal Bremen vor. Bis Mitte 2016 soll vollziehbares Baurecht geschaffen und Ende 2017 mit dem Bau begonnen werden.