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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Günthner spricht sich für einen verbesserten Schutz für die Opfer von Sexualstraftaten aus

29.02.2016

Der Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen hat sich im Zusammenhang mit der Befassung des Themas im Bundesrat erneut für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen.
Justizsenator Günthner: "Dass heute ein Sexualstraftäter nur dann bestraft werden kann, wenn er Gewalt anwendet, mit Gefahr für Leib und Leben droht oder eine schutzlose Lage ausnutzt, ist keinesfalls ausreichend. Für einen umfassenden Opferschutz müssen die bestehenden Strafbarkeitslücken geschlossen werden." Es gebe zahlreiche Fallkonstellationen, in welchen den Strafverfolgungsbehörden die Hände gebunden sind, weil das Gesetz diese Lücken aufweist.

In einem Bremer Fall wurde eine Frau in eine Wohnung gelockt und auf dem Balkon von zwei Männern zu sexuellen Handlungen aufgefordert unter Hinweis darauf, dass sie anschließend die Wohnung verlassen könne. Der Frau war klar, dass sie nicht fliehen konnte, da sich noch mehrere andere Männer im Wohnzimmer aufhielten. Das Gericht sprach die angeklagten Männer frei. Es habe weder Gewalt vorgelegen noch hätten die Männer mit Gefahr für Leib oder Leben gedroht. Auch eine schutzlose Lage sei nicht gegeben- weil die Frau ja vom Balkon aus um Hilfe hätte rufen können.

Genau hier greift die von dem Bundesjustizministerium ergriffene Initiative einer Gesetzesänderung: Zukünftig soll auch eine von dem Opfer subjektiv empfundene schutzlose Lage für eine Strafbarkeit des Täters ausreichen. In dem beschriebenen Fall wäre ein solches Handeln demnach zukünftig strafbar.

Weitere Konstellationen, in denen nach bisheriger Gesetzeslage keine Strafbarkeit besteht, sind etwa:

  • Das Opfer hat nicht Angst um Leib oder Leben, sondern befürchtet andere Nachteile.
  • Zwischen Gewalt bzw. Drohung mit Gewalt und sexueller Handlung besteht kein finaler Zusammenhang.
  • Der Täter nutzt ein Überraschungsmoment aus.

Justizsenator Günthner begrüßt daher die Gesetzesinitiative ausdrücklich:
"Die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings befürworte ich eine weitergehende Reform des Sexualstrafrechts. Das entscheidende Kriterium sollte die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen sein. Deshalb sollte jede sexuelle Handlung gegen diese Selbstbestimmung strafbar sein. Dem Grundsatz "Nein heißt Nein" muss Geltung verschafft werden. Deshalb unterstützt Bremen die Bundesratsinitiative Hamburgs."

Es braucht jedoch nicht nur bessere Gesetze - nötig ist auch eine zügige, effektive und opferorientierte Strafverfolgung.
Justizsenator Günthner hierzu: "Ich freue mich, dass wir das Bremer Modell in diesen Tagen erfolgreich weiterentwickeln. Bremen hat für die Bearbeitung von Sexualstraftaten bereits vor über 30 Jahren eine führende und bundesweit beachtete Rolle eingenommen und als erstes Bundesland ein Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet, in dem besonders spezialisierte Staatsanwältinnen tätig sind; außerdem wurde ein Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei eingeführt.
Zukünftig wollen wir noch konsequenter gegen Sexualstraftaten vorgehen, welche für die Opfer ja oft stark traumatisierende Folgen haben. Dafür haben wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen aufgelegt – hierzu gehören unter anderem die Aufzeichnung polizeilicher Vernehmungen mit Audiogeräten mit anschließender wortgetreuer Verschriftlichung, der verstärkte Einsatz richterlicher Videovernehmungen, die intensive Fortbildung bei Justiz und Polizei, verstärkte Ermittlungsmaßnahmen im Umfeld der Täter und eine verbesserte Beratung von Opfern.
Ich danke den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Justiz und Polizei sowie den Opferverbänden und dem Frauennotruf für ihre exzellente Arbeit in diesem schwierigen Feld", so Justizsenator Günthner.