Sie sind hier:
  • Zehn Jahre gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz: Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Zehn Jahre gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz: Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz

12.05.2016

Am Pfingstmontag (16. Mai 2016) jährt sich die Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft für ein Bremer Informationsfreiheitsgesetz zum zehnten Mal. Obwohl der Begriff Transparenz im Jahr 2006 noch nicht en vogue war, war das Bremer Informationsfreiheitsgesetz von Anfang an mit dem ausgestattet, was für die Durchsichtigkeit des öffentlichen Bereiches elementar ist: Verwaltungen müssen zwingenden Veröffentlichungspflichten unterliegen. In Bremen sind die Veröffentlichungspflichten seit der letzten Gesetzesnovellierung sogar gerichtlich durchsetzbar. Der verpflichtende Aspekt unterscheidet die gesetzlich garantierte Transparenz von individuellen Transparenzinitiativen. Edward Snowden informierte die Öffentlichkeit über die Überwachungsmaßnahmen der us-amerikanischen National Security Agency nach eigenem Plan und mit hohem persönlichem Risiko. Auch Journalistinnen und Journalisten müssen häufig Informationen mühsam beschaffen, in vielen Ländern sogar unter Gefährdung ihrer Freiheit oder ihres Lebens.

Die Verpflichtung zur Verwaltungstransparenz reduziert die Anstrengungen zumindest für die Beschaffung von Informationen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Die rund 51.000 Dokumente, die sich im Transparenzportal unter www.transparenz.bremen.de finden, helfen, Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen und erleichtern deshalb die Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess: Die Senatsvorlage zur Besetzung des Aufsichtsrates der Bremer Straßenbahn AG, das haushaltsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Stefan Korioth und der Gesellschaftsvertrag der Zoo am Meer GmbH finden sich ebenso im Transparenzregister wie die Abiturtermine und die Straßenverkehrsunfallstatistik. Und alle können ihre Vision für ein lebenswertes Bremen nun mit der Vorausschätzung der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegungen nach Geschlecht für das Jahr 2030 fundieren.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, zieht nach zehn Jahren Informationsfreiheit in Bremen das Resümee: "Verpflichtende Transparenz ist die Voraussetzung für informierte politische Diskussionen. Deshalb ist der 10. Geburtstag des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes ein Grund zum Feiern, auch wenn wir alle Ideen haben, wie amtliche Informationen noch verständlicher sein könnten und an welchen Stellen wir uns die Verwaltung noch transparenter wünschen. Und dass die Verwaltungstransparenz manchmal dort noch klemmt, wo der Veröffentlichung amtlicher Informationen private Interessen entgegenstehen, weil beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, sollte unsere Feierlaune auch nicht trüben. Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz lässt nicht locker und wird durch ständiges Training aus der Freien Hansestadt Bremen eine Meisterin der Informationsfreiheit machen."

Kontakt/Rückfragen:
Dr. Imke Sommer, Telefon 0421/361-2010.