Am 31. August 2016 hat die Deputation für Kinder und Bildung die Erhöhung der Pflegesätze für selbständige Kindertagespflegepersonen um rund neun Prozent für die pädagogische Arbeit beschlossen. Die rund 300 Kindertagespflegepersonen bekommen ab dem 1. Oktober 2016, abhängig von ihrer Qualifikation, einen erhöhten Stundensatz pro Kind. Der zuständige PiB-Fachdienst Kindertagespflege, Bereich Abrechnung, hat die entsprechenden Auszahlungsmodalitäten vorbereitet, so dass alle Tagesmütter und -väter bei der nächsten Zahlung im Oktober die erhöhten Beträge erhalten.
Die Vergütung wird in Anlehnung an die Tarifverträge für Erzieher-/innen berechnet und wurde von daher lange erwartet. Da die Vergütung sich nach der Anzahl der Kinder und dem Betreu-ungsort richtet, ergeben sich unterschiedliche Vergütungen. Hier ein Beispiel:
Eine Kindertagespflegeperson, die in ihrem Haushalt z. B. vier Kinder 40 Stunden in der Woche betreut, bekommt damit ab dem 1. Oktober 2.909,76 € monatlich, das sind 138,56 € mehr als im September. Der Anteil für die Sachkosten ist darin enthalten und hat sich nicht verändert, er bleibt bei 1.198,54 € monatlich. Hinzu kommt ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den Ausgaben für Renten- und Krankenversicherung.
Die Deputierten waren sich darin einig, dass zukünftig die Vorlage zur Erhöhung der Vergütung in Anlehnung an die Tarifverträge für Erzieher/-innen rechtzeitig in die Deputationssitzung eingebracht werden sollte. „Ich freue mich, dass nun endlich die Tariferhöhung auch für die Kindertagespflegepersonen umgesetzt wurde und damit vor allem die Weiterentwicklung in der Qualifizierung unterstützt und gewürdigt wird, so Monika Krumbholz, Geschäftsführerin von PiB. „Denn wir setzen auf den Ausbau der Qualität in der Kindertagespflege als gleichwertige Säule der Kinderbetreuung in Bremen.“
Neu ist: mit der Erhöhung wurde eine weitere Vergütungsstufe eingeführt! Alle Kindertagespflegepersonen mit einer Qualifizierung entsprechend des kompetenzorien-tierten Ansatzes des Deutschen Jugendinstitutes mit insgesamt 380 Qualifizierungs- und Praxisstunden erhalten nach Abschluss eine höhere Vergütung. Bremen ist dabei bundesweit Vorreiter. Als einziges Bundesland ist die Grundqualifizierung für Tagespflegemütter und -väter bereits danach ausgerichtet und die aktiven Tagespflegepersonen erhalten die Möglichkeit, sich bei PiB entsprechend kostenfrei nach zu qualifizieren. Im November startet der erste von drei Durchgängen der Anschlussqualifizierung 160+. PiB beteiligt sich damit an dem Bundesprogramm „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“, mit dem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Qualität der pädagogischen Tätigkeit von Kindertagespflegepersonen stärkt.
Ab dem 1. Oktober 2016 gelten folgende neuen Pflegesätze pro Kind und Stunde
1. bei einer Grundqualifizierung von 160 Stunden
im Haushalt der Tagespflegeperson: 4,20 €
in einer externen Tagespflegestelle: 4,60 €
im Haushalt der Sorgeberechtigten: 3,90 €
2. bei einer Qualifizierung von 380 Stunden
im Haushalt der Tagespflegeperson: 4,46 €
in einer externen Tagespflegestelle: 4,86 €
im Haushalt der Sorgeberechtigten: 4,18 €
3. bei einer Qualifizierung als Erzieher/in
im Haushalt der Tagespflegeperson: 4,86 €
in einer externen Tagespflegestelle: 5,26 €
im Haushalt der Sorgeberechtigten: 4,57 €
Weitere Informationen:
[LISTE Für allgemeine Rückfragen: Cordula Winkels, PiB-Öffentlichkeitsarbeit, unter (0421) 958820-40, Mobil 0160 1047172 oder c.winkels@pib-bremen.de; Für Rückfragen zu den Pflegesätzen: Heidi Eikermann, Abteilungsleiterin PiB-Fachdienst Kindertagespflege Abrechnung unter 958820-280 oder h.eikermann@bpib-bremen.de