Im Rahmen des zweiten Hilfspaketes hat die EU zur Reduzierung der Milchmenge Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der EU-Agrarrat hatte beim Milchgipfel im Juli dieses Jahres beschlossen, dass Landwirte eine Beihilfe von 14 Cent pro Kilogramm nicht produzierter Milchmenge bekommen. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse, hatte sich in Brüssel gemeinsam mit seinen grünen Länderkollegen für eine europaweite Mengendisziplin und einen Mengendeckel ausgesprochen. An dem Milchmengen-Reduktionsprogramm können Bremer Landwirte, die Milch erzeugen, freiwillig teilnehmen, sofern sie ihre produzierte Milchmenge gegenüber einem Referenzeitraum in bestimmten Umfang reduzieren.
Bremen setzt gemeinsam mit Niedersachsen das Milchmengen-Reduktionsprogramm der EU schnell um. Gemäß bestehendem Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständige Behörde. Anträge auf die Ausfallentschädigung können online über die HIT-Datenbank voraussichtlich ab dem 12. September gestellt werden. Die erste Antragsfrist läuft bereits am 21. September ab. Die Milchmenge darf maximal um 50 Prozent reduziert werden. Eine Stilllegung des Betriebs ist daher nicht zulässig. Eine Antragsstellung ist für einen von vier Reduktionszeiträumen möglich: Oktober 2016 bis Dezember 2016, November 2016 bis Januar 2017, Dezember 2016 bis Februar 2017 oder Januar 2017 bis März 2017. Wer einen Beihilfeantrag für den ersten Reduktionszeitraum gestellt hat, kann danach erst wieder für den vierten Reduktionszeitraum einen Antrag stellen, falls das EU-Budget bis dahin nicht aufgebraucht ist. Die Referenzmenge ist die produzierte Milchmenge im entsprechenden Zeitraum vor einem Jahr. Die Auszahlung der EU-Beihilfen für die nicht-produzierte Milch soll im März 2017 erfolgen.
Im PDF-Download: Das Info-Blatt zum EU-Milchmengen-Reduktionsprogramm
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