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Spitzengremien des Deutschen Städtetages appellieren an die Länder: Den Kommunen Integrationshilfen des Bundes weitergeben – Wohnsitzauflagen für gelingende Integration nutzen

21.09.2016

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages:

Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, einen angemessenen Teil der Bundesmittel für die Integration möglichst schnell an die Kommunen weiterzugeben. Das sei nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Integrationskosten im Sommer nun der nächste wichtige Schritt. Denn nach der Erstaufnahme von Flüchtlingen hat sich der Schwerpunkt in den Städten auf die Integration der Menschen mit Bleibeperspektive verlagert. Das betonte der Deutsche Städtetag heute in Bremen nach einer Sitzung seines Präsidiums.

Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages bei der Pressekonferenz im Bremer Rathaus
Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages bei der Pressekonferenz im Bremer Rathaus

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte: "Die Städte stellen sich der Integrationsaufgabe und bringen ebenso ihr Engagement wie ihre jahrzehntelange integrations-politische Erfahrung ein. Wie schnell und gut Integration gelingt, hängt jedoch auch davon ab, ob genügend Geld dort ankommt, wo die Integrationsarbeit stattfindet – in den Städten. Deshalb appellieren wir an die Länder, ihren Kommunen zügig einen angemessenen Teil der zwei Milliarden Euro weiterzugeben, die der Bund den Ländern als Integrationspauschale jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bereitstellt. Die Integration ist eine große Herausforderung und führt in den Städten zu Mehrausgaben, beispielsweise durch den Ausbau von Kinderbetreuung und Schulen oder den Wohnungsbau. Mehrkosten entstehen nicht zuletzt wegen des Bedarfs an Dolmetschern und Sozialpädagogen in den Schulen."

Der Deutsche Städtetag begrüßt die vom Bund mit dem Integrationsgesetz neu geschaffene Möglichkeit der Wohnsitzauflage. Die auf drei Jahre befristete Verpflichtung, den Wohnsitz im Bundesland der Erstzuweisung für das Asylverfahren zu nehmen und die Möglichkeit für die Länder, landesinterne Verteilregelungen zu erlassen, halten die Städte für notwendig, um die Integrationsleistungen für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und vorübergehend Schutzberechtigte, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, besser zu steuern und die Integrationsaufgaben gleichmäßiger auf Städte und ländliche Gebiete zu verteilen.

Städtetagspräsidentin Lohse sagte: "Auf der einen Seite wollen wir die Integration der Menschen in die Stadtgesellschaft fördern. Auf der anderen Seite dürfen wir Städte und Ballungsräume mit der Integrationsaufgabe nicht überfordern. Deshalb ist es gut, dass die Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz enthalten ist und Städten hilft, soziale Brennpunkte zu vermeiden. Allerdings setzen bisher nicht alle Länder, in denen Städte besonders belastet sind, dieses Instrument durch eigene Regelungen um. Wo Städte besonders viel Integrationsaufgaben zu schultern haben, sollten die Länder von der Möglichkeit Gebrauch machen, Menschen einen Wohnsitz in ihrem Land zuzuweisen beziehungsweise bestimmte Städte auszunehmen, wenn dies zur verbesserten Integration erforderlich ist. Länderspezifische Regelungen können zum Beispiel die Situation am örtlichen Arbeits- und Wohnungsmarkt berücksichtigen. Denn nicht nur in Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten gibt es Arbeitsplätze und Integrationschancen."

Bürgermeister Dr. Sieling bekräftigte während der Pressekonferenz seine Forderung, dass der Bund sich stärker an den Flüchtlingskosten beteiligen muss
Bürgermeister Dr. Sieling bekräftigte während der Pressekonferenz seine Forderung, dass der Bund sich stärker an den Flüchtlingskosten beteiligen muss

Der Deutsche Städtetag hält außerdem Ausführungsbestimmungen der Länder für nötig, damit die kommunalen Ausländerbehörden besser entscheiden können, wie Ausnahme- und Härtefallregeln für Flüchtlinge und Asylberechtigte angewandt werden, die nach dem 1. Januar 2016 ihren Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes genommen haben, in dem ihr Aufnahmeverfahren stattgefunden hat. Die Städte begrüßen, dass Bund und Länder hierzu Grundsätze entwickeln, um zu einem einheitlichen Vorgehen der Behörden beizutragen. Sollte die Anwendung der Ausnahme- und Härtefallregelungen dazu führen, dass eine Vielzahl von anerkannten Flüchtlingen entgegen der Erstzuweisung an einem Wohnort ihrer Wahl bleiben, so der Städtetag, müssten die zusätzlichen Belastungen der Städte ausgeglichen werden. Dazu sollten Städte, die bereits mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, in Zukunft eine geringere Zahl zugewiesen bekommen.

Fotos: Senatspressestelle Bremen