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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Weichenstellung für die Zukunft des ÖPNV in Bremen

Senat macht den Weg frei für die EU-weite Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe an die Bremer Straßenbahn AG und Herstellung der Direktvergabefähigkeit der BSAG

25.10.2016

Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (25. Oktober 2016) über die geplante Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) über den Stadtverkehr Bremen an die BSAG entschieden. Er stimmt der EU-weiten Vorabbekanntmachung der geplanten Direktvergabe zu.

Die Direktvergabe eines neuen ÖDLA an die BSAG ist vergaberechtlich an Voraussetzungen gebunden. Die BSAG muss für die Durchführung der Direktvergabe als eigenes Unternehmen der Stadtgemeinde direktvergabefähig sein. Hierzu wurden ebenfalls die entsprechenden Schritte durch den heutigen Senatsbeschluss eingeleitet.

Nach dem Beschluss über die Aufstellung des Kontraktes vom 5. Juli 2016 und dessen anschließender Unterzeichnung am 17. August 2016 ist der heutige Beschluss ein weiterer Meilenstein in Richtung Direktvergabe an die BSAG.

Verkehrssenator Joachim Lohse führt hierzu aus: "Dies ist ein entscheidender Schritt, um den Öffentlichen Personennahverkehr in Bremen auch in Zukunft attraktiv zu gestalten. Mit der BSAG verfügen wir über ein Unternehmen, das entscheidend Anteil hat an der engen Verzahnung von Stadtentwicklung und ÖPNV. Wir arbeiten gemeinsam an der Optimierung des Angebots und dem weiteren Ausbau des Straßenbahnnetzes, um Mobilität auch zukünftig bürgerfreundlich und nachhaltig zu gestalten."

BSAG-Vorstandssprecher Hans-Joachim Müller: "Wir sind als Unternehmen gut aufgestellt. Mit den eingeleiteten Schritten des Senats kommen wir gemeinsam entscheidend voran, um auch in den kommenden Jahrzehnten Garant für einen zukunftsorientierten ÖPNV als Mobilitätsdienstleisterin für Bremen zu sein."

Hintergrund zum Verfahren
Das Verfahren zur Direktvergabe eines ÖDLA wird insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) detailliert geregelt. Die europäische Verordnung bestimmt, dass mindestens ein Jahr vor einer Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden muss, dass eine Direktvergabe geplant ist und welche Dienste und Gebiete davon betroffen sind. Dies wird als sogenannte Vorabbekanntmachung bezeichnet. Mit ihr beginnt formell das EU-weite Vergabeverfahren für die Direktvergabe.

Die Vorabbekanntmachung beinhaltet sowohl die Beschreibung der Anforderungen an das Personal, die Fahrzeuge und die Infrastruktur sowie sonstige Vorgaben zur Qualitätssicherung im öffentlichen Stadtverkehr Bremens. Wesentlicher Bestandteil der Vorabbekanntmachung ist der verkehrliche Leistungsumfang, dieser stellt das zum 01.01.2019 zu fahrende Angebot dar und berücksichtigt bereits bis dahin vorgenommene Angebotsoptimierungen.

Zusätzliche Informationen zu den unmittelbar bevorstehenden bzw. bis Ende 2018 umzusetzenden Veränderungen im Leistungsangebot stehen auf der Internetseite der BSAG zur Verfügung unter:
https://www.bsag.de/de/projekte/netzausbau-und-optimierung/angebotsentwicklung-bis-2019.html