Das Amt für Straßen und Verkehr hat die Antragstellung für zahlreiche Ausnahmegenehmigungen vereinfacht. Kundinnen und Kunden können ab sofort ihre Ausnahmegenehmigungen für zum Beispiel Sonderparkberechtigungen oder für das Befahren der Anwohnerzone Weserstadion im Online-Antragsverfahren beantragen. Die Beantragung ist damit auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich. Die Ausnahmegenehmigungen stellt das Amt dann per Post zu. Ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro ist dadurch nicht mehr erforderlich.
Das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr stellt unter anderem Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone, z.B. für Handwerksbetriebe, oder Bewohnerparkausweise aus. Die Online-Formulare können ab sofort auf der Internetseite des Amtes unter www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege-1632 aufgerufen werden.
Für Baumaßnahmen und somit z.B. für die Beantragung einer Überfahrt sind schriftliche Anträge weiterhin erforderlich.