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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Hafengebühren steigen moderat

23.11.2016

Die Hafengebühren im Land Bremen steigen zum 1. Januar 2017 um ein Prozent. Einem entsprechenden Beschlussvorschlag hat die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen heute (23. November 2016) zugestimmt. Die Kappungsgrenze bleibt in 2017 bei 125.000 Bruttoregistertonnen.

"Mit der diesjährigen moderaten Anpassung, reagieren wir angemessen auf die aktuelle Markt- und Konkurrenzsituation", so der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner. "Das Land Bremen investiert kontinuierlich in seine Hafenanlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und schnelle und sichere Abläufe in den Häfen zu gewährleisten. Deshalb ist eine regelmäßige Gebührenanpassung unumgänglich."

Günthner kündigte zugleich an, dass für die Gebührenanpassung zum 1.1.2018 ein Systemwechsel angestrebt wird. Angesichts stetig gestiegener Schiffsgrößen habe die derzeitige Kappungsgrenze von 125.000 BRZ den Bezug zur Marktrealität verloren. Denn die Schiffe der Großreedereien liegen heute weit über der derzeitigen Kappungsgrenze. Deshalb werde geprüft, die Raumgebühren künftig auf Grundlage der vollen BRZ eines Schiffes zu berechnen. Zum Ausgleich müssten dann die Tarife entsprechend angepasst werden.