Senatorin Stahmann: Jeder soll die Chance haben, sich frühzeitig zu kümmern
12.12.2016Unfall, Behinderung, Erkrankung oder hohes Alter – all das kann dazu führen, dass ein Mensch wichtige Angelegenheiten seines eigenen Lebens nicht mehr regeln kann. Andere müssen dann diese Entscheidungen treffen. Eine Orientierung über die eigenen Wünsche und Vorstellungen in dieser Situation kann jeder frühzeitig abgeben, bevor er nicht mehr selbst entscheiden kann. Dazu gibt es die drei sogenannten vorsorgenden Verfügungen: Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht sowie Patienten¬verfügung. Erstmals liegen diese drei jetzt auch übersetzt in leichter Sprache vor.
"Vorsorgende Verfügungen sind ein ganz wichtiger Bestandteil im Leben, um den man sich frühzeitig kümmern sollte", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. "Leider ist der Zugang dazu nicht einfach, die Entscheidung zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung versteht man nicht auf Anhieb." Deshalb gebe es nun die Broschüren in leichter Sprache, "herausgegeben gemeinsam mit der Lebenshilfe Bremen, den Expertinnen und Experten für die Übersetzung in leichte Sprache". Wer rechtzeitig vorsorgen wolle, finde in den Broschüren Formulierungshilfen und wichtige Infos. Stahmann: "Auch wo die Vollmachten und Verfügungen hinterlegt werden sollten, wird erklärt."
"Es war uns ein wichtiges Anliegen, die komplizierte Rechtsmaterie einem breiten Bevölkerungskreis verständlich zugänglich zu machen", sagte Hans-Peter Keck, stellvertretender Geschäftsführer der Lebenshilfe Bremen und des Hilfswerks Bremen.
In der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer einsetzen soll. Darüber hinaus kann sie festlegen, welche Entscheidungsbefugnisse der Betreuer bekommen soll. Ein Betreuer muss gegenüber dem Gericht stets Rechenschaft ablegen. "Sie können selbst bestimmen, wer Ihr rechtlicher Betreuer sein soll: Bevor das Gericht entscheidet" – so die Formulierung in der Broschüre "Betreuungs-Verfügung in leichter Sprache". Die – weiterreichende – Vorsorgevollmacht legt den Bevollmächtigten fest. Er handelt ohne gerichtliche Aufsicht, in der Regel sind das enge Familienangehörige. In der Vollmacht wird auch festgelegt, für welche Lebensbereiche sie gelten soll, und für welche nicht. Die Patientenverfügung schließlich regelt, welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden sollen und welche nicht. "Ärzte dürfen nur machen, was Sie wollen. Auch wenn Sie bald sterben müssen", heißt es dazu in der "Patienten-Verfügung in leichter Sprache".
Herausgeber der Broschüren sind die Senatorin für Soziales, die Lebenshilfe Bremen und der Betreuungsverein Hilfswerk Bremen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten hat die Inhalte der Broschüren zusammengestellt, das Büro für leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen hat sie in leicht verständlicher Sprache übersetzt.
Die Broschüren sind kostenfrei erhältlich:
www.soziales.bremen.de
www.lebenshilfe-bremen.de – Aktuelles – Veröffentlichungen
Ansprechpartnerin für fachliche Nachfragen zu den Broschüren:
Anja Walecki, 0421/361-2158, Anja.walecki@soziales.bremen.de