Das Bremer Umweltressort hat eine Wolfssichtung vom 22. Februar 2017 als eindeutig (C1) klassifiziert. Ausschlaggebend waren eindeutige und scharfe Fotobelege sowie Zeugenaussagen im Bereich Farge und Hinnebeck-Neuenkirchen-Weserdeich. Das vermutlich männliche Tier war aller Voraussicht nach zunächst auf Bremer Gebiet auf dem Hof Morisse gesichtet worden. Ein Experte des Umweltressorts hat dies vor Ort überprüft und insbesondere die Fotos als eindeutig klassifiziert.
Umweltstaatsrat Ronny Meyer sagte dazu: "Als zuständige Behörde müssen wir sehr sorgfältig mit vermeintlichen Wolfssichtungen umgehen. Wir sind auf eindeutige Beweise angewiesen." So hatte es bereits eine erste angebliche Wolfssichtung auf Bremer Gebiet im Bereich Borgfeld gegeben. "Das Foto konnten wir jedoch auf Grund seiner mangelnden Qualität nicht als eindeutigen Beweis anerkennen", so Staatsrat Meyer. Grundsätzlich begrüßt Meyer die jetzt erfolgte eindeutige Sichtung eines Wolfes auf bremischem Gebiet. "Das belegt, dass Bremens Grün- und vor allem Naturschutzgebiete intakt sind. Und ein Wolf ist für Bremen keine Gefahr, sondern die Wiederansiedlung eines wunderschönen und streng geschützten Tieres. Wir sollten ihn willkommen heißen. Dennoch steht für uns natürlich der Schutz des Menschen im Vordergrund."
Der Umweltstaatsrat betonte zugleich, dass sich Bremen in der Verpflichtung sieht, Wolfsrisse unter Nutztieren entsprechend zu entschädigen. "Das stimmen wir in einem Gespräch unter allen Beteiligten am 6. März ab." Meyer verwies zugleich darauf, dass grundsätzlich für den Menschen vom Wolf keine Gefahr ausgeht. "Sollte dennoch ein Wolf verhaltensauffällig werden, werden wir natürlich mit den entsprechenden Mitteln darauf reagieren." Dazu hat Bremen eine Kooperation mit Niedersachsen vereinbart, um auf das dort vorhandene Fachwissen zugreifen zu können. Zudem arbeitet das Umweltressort eng abgestimmt mit dem Innenressort und damit für den Notfall auch mit der Bremer Polizei zusammen. Um bestmöglich über Wolfsbewegungen auf bremischem Gebiet informiert zu sein, bittet das Umweltressort Sichtungen unter folgender Telefonnummer zu melden: 0421 / 361 6660.
Verhaltensregeln bei Wolfssichtungen:
- Wie bei anderen Wildtieren: Abstand halten, nie darauf zugehen oder gar bedrängen.
- Unter keinen Umständen Wölfe füttern! An Fütterung durch den Menschen gewöhnte Wölfe können Futter aufdringlich oder aggressiv einfordern, sie können dann eine Gefahr für Menschen darstellen.
- Auch indirekte Fütterung unterlassen. Speisereste, Schlachtabfälle und Tierfutter, besonders solches für Hunde und Katzen, so verwahren, dass diese nicht für Wildtiere zugänglich sind. Wölfe wie auch andere Wildtiere gewöhnen sich an leicht zugängliche Nahrungsquellen im Siedlungsbereich. Sie können dann unerwünschte Verhaltensweisen entwickeln, wie mangelnde Scheu, aufdringliches oder sogar aggressives Verhalten.
- Bei vielen dokumentierten Begegnungen mit relativ vertrauten Wölfen befanden sich die Menschen innerhalb von Fahrzeugen. Menschen in Fahrzeugen oder auf Pferden werden von vielen Wildtieren nicht als solche erkannt und wahrgenommen. Dass Wölfe vor Fahrzeugen oder auch vor Reitern oft wenig Scheu zeigen, haben sie mit vielen anderen Tierarten gemeinsam. Dies ist keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
- Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad Wölfen begegnet, die sich nicht unverzüglich zurückziehen, sollte diese im Auge behalten, aber nicht direkt anstarren, sich langsam entfernen bzw. mit dem Fahrrad langsam weiterfahren.
- Folgen der oder die Wölfe in gewissem Abstand: nicht hastig entfernen oder weglaufen, sondern langsam, betont uninteressiert weitergehen bzw. fahren und dabei laut sprechen.
- Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein oder mehrere Wölfe offensichtlich direkt auf einen zukommen, so handelt es sich in der Regel um neugierige Jungtiere: Stehenbleiben, laut rufen und in die Hände klatschen, sich groß machen, ggf. sich mit einem Knüppel bewaffnen und – bei weiterer Annäherung des Tieres - mit Gegenständen werfen.
- Hunde können, wenn sie sich unbeaufsichtigt in Wald und Flur bewegen, von Wölfen angegriffen, verletzt und getötet werden. Hunde daher grundsätzlich anleinen oder nur im engen Einwirkungskreis des Besitzers führen.
- Auch angeleinte Hunde können, besonders bei unerfahrenen Jungwölfen, Interesse, Neugier- und eventuell auch aggressives Verhalten auslösen. Die Wölfe sind dann teilweise so auf den Hund fixiert, dass der begleitende Mensch durch die Wölfe scheinbar ignoriert wird. In einem solchen Fall die Wölfe durch lautes Rufen und Gestikulieren auf sich aufmerksam machen.
- Die Gefahr für Jagdhunde im jagdlichen Einsatz kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Bei Jagden in bekannten Wolfsgebieten, wo freilaufende Jagdhunde eingesetzt werden, sind alle Beteiligten vorab über die mögliche Anwesenheit von Wölfen zu informieren. Jagdhunde sollten erst von der Leine gelöst werden, wenn die Treiber unterwegs sind, den Hunden können Schutzwesten und Halsbändern mit mechanischen oder elektronischen Schutzvorrichtungen angelegt werden.
- Wölfe, bei denen das Beutefangverhalten auf Haustiere (z.B. Schafe oder Ziegen) ausgelöst ist, können so auf die Beute fixiert sein, dass auch bei Anwesenheit mehrerer Menschen ein Vertreiben schwerfallen kann. In einem solchen Fall Wölfe nicht auf begrenztem Raum (Ecken hoher, für Wölfe nicht überwindbarer Zäune oder von Gebäuden) in die Enge treiben.
- Wer einen toten, kranken oder verletzten Wolf findet: Nicht anfassen, sondern sofort die Naturschutzbehörde, Forstbehörde oder Polizei informieren. Sofern Sie auf lebende Wölfe treffen, schildern Sie Ihre Beobachtung bitte der zuständigen Naturschutzbehörde. Tote Wölfe sind von großem wissenschaftlichem Interesse. Die Naturschutzverwaltung lässt sie untersuchen.