Innensenator Mäurer: Damit ist der letzte Schritt zur Neustrukturierung des Stadtamtes vollzogen
31.03.2017Nach der Angliederung des Standesamtes an die senatorische Behörde sowie den Gründungen des Migrations- und des Bürgeramtes (siehe Hinweis am Ende des Textes) im Januar und März dieses Jahres wird ab 1. April 2017 nun auch das Ordnungsamt seine Arbeit aufnehmen.
Zukünftig werden folgende Aufgaben des allgemeinen und besonderen Ordnungsrechts im Ordnungsamt, in der Stresemannstraße 48, wahrgenommen: Neben Maßnahmen nach dem Bremischen Polizeigesetz, wie z.B. Fanmarschverbote und Sicherstellungen, sind dies insbesondere Ordnungsverfügungen gegenüber Sportwettbüros nach dem Bremischen Glücksspielgesetz, hoheitliche Aufgaben im Bereich des Schornsteinfegerwesens, Erlaubnisse für Sondernutzungen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz, Aufgaben nach dem Versammlungs- und Vereinsgesetz, freiheitsentziehende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, Erlaubnisse nach dem Heilpraktiker-Gesetz, Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, Alkoholtestkäufe, Erlaubnisse für Freiluftpartys sowie Ordnungsverfügungen nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und dem Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung. Darüber hinaus wird das Ordnungsamt auch die Aufgaben der Waffenbehörde wie die Erteilung, Versagung oder Aufhebung von Waffenerlaubnissen sowie die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen wahrnehmen sowie Jagd- und Fundangelegenheiten bearbeiten.
In der Pfalzburgerstraße 69 a werden die Aufgaben in den Angelegenheiten der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldstelle) wahrgenommen. Zudem wird die Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr mit Sitz in der Obernstraße 39 – 43 in das Ordnungsamt eingegliedert.
Die zukünftige Leitung des Ordnungsamtes ist noch zu besetzen und wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Ab 1. April 2017 wird Frau Sermin Riedel die kommissarische Leitung übernehmen.
Senator Mäurer zur Gründung des Ordnungsamtes: „Nun ist der letzte große Schritt zur Neustrukturierung des Stadtamtes vollzogen. Es ist ein Prozess in vielen Schritten gewesen, aber, wenn sich alles so entfaltet, wie ich es mir vorstelle, werden die neuen Ämter künftig besser aufgestellt sein und wir zufriedenere Kunden und Kundinnen haben. “
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 19. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2015 – 2019 sieht zudem die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes in der Zuständigkeit des Innenressorts vor. Um besser auf Beschwerden und Probleme von Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können, sollen die bisher bei verschiedenen Ressorts beheimateten Kontrollfunktionen unter dem Dach eines städtischen Ordnungsdienstes im Ordnungsamt zusammengefasst werden. Sowohl für den Bereich Jugendschutz als auch bei Beschwerden über Lärm, Behinderungen und Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen soll es dann künftig eine konkrete Zuständigkeit im Ordnungsamt geben.
Der Senator für Inneres hat dazu ein Modell entwickelt, welches aktuell mit den Senatsressorts abgestimmt und im Laufe dieses Jahres konkretisiert werden soll.
„Mein Wunsch ist es, dass wir so schnell wie möglich mit dem Ordnungsdienst starten und wie andere Großstädte auch eine klare Zuständigkeit sowie Ansprechpartner und –partnerinnen haben, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können. Doch dazu ist es zunächst zwingend notwendig, dass wir wissen, wie viel Personal uns dafür zur Verfügung stehen wird“, so Mäurer. Dies werden wir erst dann wissen, wenn die Gremien darüber beraten und entschieden haben.“
Die Öffnungszeiten und weitere Informationen können unter http://service.bremen.de/ abgerufen werden.
Die Zuständigkeiten für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten und das Marktwesen ebenso wie die vom Stadtamt nach dem Bremischen Fischereigesetz wahrgenommenen Aufgaben wechseln, wie bereits vermeldet, zum 1. April 2017 zum Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.