Verwaltungsgericht hebt Gebührenbescheid der Polizei Bremen auf / Innensenator Mäurer ist dennoch zufrieden: „Wir haben heute wichtige Punkte gesammelt, nun geht es weiter“
17.05.2017Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute (17.05.2017) im Rechtsstreit um den ersten Gebührenbescheid an die Deutsche Fußball Liga (DFL) im Zusammenhang mit dem sogenannten Nordderby am 19. April 2015 den Gebührenbescheid der Polizei aufgehoben da eine Regelung in der Kostenverordnung nicht hinreichend bestimmt sei. Zugleich ließ die Kammer die Berufung zu.
„Damit kann ich gut leben. Wir werden unsere Regelung in der Kostenverordnung entsprechend anpassen“, versicherte Innensenator Mäurer. „Das ist kein großer Aufwand. Die Kammer hat nahe gelegt, künftig Pauschalsätze zu veranschlagen.“ Er wertete den heutigen Tag vor dem Verwaltungsgericht als wichtigen Etappensieg, da die 2. Kammer zuvor die gesetzliche Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz in der mündlichen Verhandlung vor dem Urteilsspruch als verfassungskonform bezeichnet hatte. Bei der Urteilsverkündung am Nachmittag ließ die Kammer diesen Punkt nun offen, weil dieser nicht entscheidungserheblich sei. Von daher zeigte sich Mäurer gelassen: „Das ist ein wichtiger Etappensieg für uns und vor allem für die Steuerzahler.“ Außerdem sei das Gericht der Auffassung der Innenbehörde gefolgt, dass die DFL Veranstalter der Bundesliga sei. Das VG sieht jedoch auch den SV Werder Bremen als Mitveranstalter.
Mäurer dazu: „Nun müssen wir lediglich in künftigen Bescheiden begründen, warum wir uns nur an einen Schuldner, nämlich die DFL, halten wollen.“ Es sei übliche Rechtsprechung, dass Schulden im Falle von mehreren Schuldnern bei demjenigen zu holen seien, der am solventesten sei. Dies sei eindeutig die DFL.
Die mit drei Berufsrichterinnen und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzte Kammer beurteilte weiterhin die Kostenberechnung für die eingesetzten Polizeibeamten aus anderen Bundesländern als kritisch. Eine Beurteilung, die Bremens Innensenator gelassen akzeptieren kann: „Bescheide kann man künftig anders fassen. Das ist nicht das Problem“, stellt Mäurer fest. „Wir werden die zukünftigen Bescheide an die DFL selbstverständlich entsprechend der gerichtlichen Hinweise anpassen.“ Zugleich betonte Mäurer, dass er eine bundeseinheitliche Regelung anstrebe.
Vor Gericht hatte der Vertreter der Innenbehörde, Prof. Dr. Joachim Wieland, zuvor dargelegt, dass sogenannte Risikospiele in der Bundesliga hohe Einsatzkosten und Tausende von Überstunden für die Polizei verursachten, während der Veranstalter mit dem Sportereignis Gewinne einfahre.
Die Polizei Bremen hatte der DFL erstmals nach der Begegnung der beiden Fußballprofi-Mannschaften, HSV gegen Werder Bremen, am 19. April 2015 eine Rechnung in Höhe von 425.718,22 Euro geschickt. Da die DFL gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel eingelegt hat, wurde die Zahlung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung ausgesetzt. Inzwischen hat die Polizei Bremen drei weitere Rechnungen an die DFL geschickt.
Die Heranziehung der DFL erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 4 Bremisches Gebühren- und Betragsgesetzes in Verbindung mit § 1 der allgemeinen Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Hiernach wird bei einer gewinnorientierten Veranstaltung, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen teilnehmen werden, eine Gebühr vom Veranstalter erhoben. Die entscheidende Voraussetzung ist jedoch der zusätzliche Einsatz von Polizeikräften im Umfeld des Veranstaltungsortes, wenn erfahrungsgemäß Gewalthandlungen zu erwarten sind.Für ein Grünspiel, das sind die Fußballspiele, für die nur die „Grundlast“ abzudecken ist, sind regelmäßig in Bremen rund 200 Polizisten im Einsatz. Für diese „Grundlast“, um bei einer Großveranstaltung für Sicherheit und Ordnung zu garantieren, steht die Polizei weiterhin ohne Kostenberechnung ein.
Die Polizei Bremen rechnete damals für das Nordderby am 19. April 2015 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der beiden Mannschaften und hatte dies auch mit Schreiben vom 24. März desselben Jahres der DFL mitgeteilt. Bei vergangenen Begegnungen konnten schwere Auseinandersetzungen nur durch starke Polizeipräsenz verhindert werden. An dem Spieltag waren 969 Beamtinnen und Beamte unter anderen aus Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und aus Bremen im Einsatz. Auch die Bundespolizei stellte Kräfte. Bremen musste deshalb insgesamt rund 200.000 Euro an die beteiligten Polizeien überweisen und kam zusätzlich für Übernachtungskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro auf. Die restlichen rund 210.000 Euro fielen als Mehrkosten bei der Polizei Bremen an.
Innensenator Mäurer erklärte damals anlässlich dieser Zusammenstellung: „Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes. Die Heranziehung des Veranstalters zum Mehraufwand geschieht auf einer klaren Rechtsgrundlage und ist darüber hinaus im Interesse der Steuerzahler geboten.“ Zur Erinnerung: Das geänderte Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz trat am 8. November 2014 in Kraft. Nach Überzeugung der Innenbehörde organisiert die DFL als Gesamtveranstalter das gesamte Fußballgeschehen der 1. und 2. Bundesliga in Deutschland. Sie legt den Spielplan fest und regelt beispielsweise wie viele Gästekarten verkauft werden müssen. Sie ist zudem mit 2,5 Milliarden Euro, die sie für den Zeitraum von vier Jahren allein für den Verkauf der audiovisuellen Medienrechte erhalten hat, wirtschaftlich die Hauptbegünstigte.